Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit.. Partner zusammen ziehen?
Hallo.
Ich bekomme Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit, wohne mit meiner 6 jährigen Tochter zusammen.
Nun möchte der Kindesvater zu uns ziehen, sind aber in keiner Beziehung wir verstehen uns gut aber Beziehung ausgeschlossen, da ich oft gesundheitlich nicht in der Lage bin zb die gemeinsame Tochter von Schule abzuholen.Seine Arbeitsstätte ist 2 km von meiner Wohnung entfernt, ansonsten hat er einen Fahrtweg einfach von 43km
Er zahlt Unterhalt an die Tochter.
Das er berechnet wird, ist klar. Und die Miete usw durch drei geteilte wird.
Nun die Frage: muss er mich dann finanziell unterstützen?
1 Antwort
Hallo,
ja das ist sehr gut möglich !
Allein durch die Tatsache, gemeinsames Kind, seid ihr rein gesetzlich schon eine BG, wenn ihr zusammenzieht.
Auch wenn dein Freund/Partner keinen eigenen Antrag auf Grundsicherung gestellt hat, wird sein Bedarf und werden seine Einkünfte mit den gleichen Freibeträgen wie bei dir als Antragstellerin einander gegenüber gestellt, um einen eventuellen Überschuss des Partners zur Bedarfsdeckung des Antragstellers zu verrechnen.
(2019 beträgt der Bedarf pro Partner 382,- € )