Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit.. Partner zusammen ziehen?

1 Antwort

Hallo,

ja das ist sehr gut möglich !

Allein durch die Tatsache, gemeinsames Kind, seid ihr rein gesetzlich schon eine BG, wenn ihr zusammenzieht.

Auch wenn dein Freund/Partner keinen eigenen Antrag auf Grundsicherung gestellt hat, wird sein Bedarf und werden seine Einkünfte mit den gleichen Freibeträgen wie bei dir als Antragstellerin einander gegenüber gestellt, um einen eventuellen Überschuss des Partners zur Bedarfsdeckung des Antragstellers zu verrechnen. 

(2019 beträgt der Bedarf pro Partner 382,- € )