Selbstständigkeit, Smartphone, Umsatzsteuer anteilig oder 100 % absetzbar?

2 Antworten

Ich hab das früher so gemacht, dass ich das Gerät netto voll als Betriebsgerät abgeschrieben habe (AfA oder GWG) und sofort die volle USt in die Voranmeldung und die USt-erklärung gepackt habe. 

Bei der damaligen Gewinnermittlung habe ich dann bei den Einnahmen die fiktive Einnahme “Privatanteile auf Gerät“ ( also in Deinem Fall 30% des im entsprechenden Jahr abgeschriebenen Nettobetrages des Geräts) plus die fiktive Einnahme “Privatanteile auf USt“ (also 30% der USt) dazu gerechnet. 

Bzw. hatte ich ja am Anfang noch einen Steuerberater und der hatte das nach meiner Erinnerung so gemacht.

Die gängige Handhabung ist, dass das Wirtschaftsgut (Smartphone) sowohl ertragsteuerlich, als auch umsatzsteuerlich vollumfänglich dem Betriebs-/Unternehmensvermögen zugeordnet wird und die private Nutzung dann pauschal versteuert wird.

Soll heißen: 

- Aktivierung des Wirtschaftsguts mit den Netto-Anschaffungskosten.

- Abschreibung = Betriebsausgabe

- Telefonkosten (z.B. Grundgebühren/Flatrates) netto = Betriebsausgabe

- Pauschalregelung -> 20% der Netto-Telefonkosten = Betriebseinnahme (unentgeltliche Wertabgabe)


Ob die Umsatz-/Vorsteuer als Betriebseinnahme bzw. Betriebsausgabe behandelt wird, hängt davon ab, ob es sich um eine Gewinnermittlung in Form einer EÜR oder Bilanz handelt.

Versteuerungsart, Abziehbarkeit und Abzugsfähigkeit der VoSt, Zuordnungswahlrechte etc. lasse ich mal der Einfachheit halber außen vor.