Selbstbehalt bei Kindesunterhalt - zählt Schule zur Erwerbstätigkeit?
Hmmm... als Arbeitsloser hat man einen Selbstbehalt von 770 euro als Beschäftigter 890 Euro, ich mache zur Zeit eine "Teilhabe am Arbeitsleben" . Eine 2 Jährige Umschulung mit IHK Abschluß, zu arbeitslos kann man das doch nicht zählen, da ich ja Vollzeit und mind. 12 Stunden pro Tag unterwegs bin. Und vor allem gibt es dazu irgendwo etwas schriftliches?
4 Antworten
Nein, es liegen keine diesbezüglichen Pfändungen vor. Die Frage ist, wenn ich eine Umschulung mache, gilt das dann als erwerbstätig, oder nicht im Sinne der Düsseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf Anmerkung Nr. 5
Wenn Du über 30 Stunden wöchentlich, sprich von Haustür zur Umschulungsstätte und zurück mit oder durch die Umschulungsmaßnahme beschäftigt bist, hast Du ( normalerweise einen Anspruch) auf 900 € bis Ende 2010 und ab Anfang 2011 einen Sebstbehalt von 950 €. Aber wie es so schön im deutschen Rechtsstaat sein soll, ist alles eine Einzelfallentscheidung. Warte zur Zeit auf einen Gerichtstermin und bin gespannt wie ein Flitzebogen, ob und inwieweit mein Selbsthehalt festgelegt wird. MfG Netsroc
Also mein Mann war in der gleichen Situation wie du. Ihm wurden gegenüber seinen minderjährigen Kindern 900 euro Selbsbehalt angerechnet. seit 2011 sind es ja 950 euro.Du tust ja was , bist ja nicht arbeitslos, also müsste dir der Selbstbehaltvon 950 euro zustehen.
Danke für die Bestätigung meiner Vermutung, die Frage stellt sich mir, wo ich etwas handfestes dafür herbekomme. Gibts da ein Urteil, oder ... ? Keine Ahnung
Ich beziehe Geld aus der Rentenversicherung "Teilhabe am Arbeitsleben", ein sogenanntes Überbrückungsgeld, ich bin daher nicht arbeitslos auch nicht gemeldet. Selbstbehalt: 770 Euro, nicht erwerbstätig (arbeitslos?) und 890 Euro erwerbstätig (Teilhabe am Arbeitsleben?)