Nein, es liegen keine diesbezüglichen Pfändungen vor. Die Frage ist, wenn ich eine Umschulung mache, gilt das dann als erwerbstätig, oder nicht im Sinne der Düsseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf Anmerkung Nr. 5
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Ich beziehe Geld aus der Rentenversicherung "Teilhabe am Arbeitsleben", ein sogenanntes Überbrückungsgeld, ich bin daher nicht arbeitslos auch nicht gemeldet. Selbstbehalt: 770 Euro, nicht erwerbstätig (arbeitslos?) und 890 Euro erwerbstätig (Teilhabe am Arbeitsleben?)
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Beitragfrei stellen geht bis zum ende der Laufzeit, wenn Du aber zum einen später weiter einzahlen willst, oder zumindest abgesichert sein willst, dann würde ich mir eine Teilstundung (max. 2 Jahre, du zahlst nur den Risikobeitrag der Versicherung) bzw. Vollstundung (max 1 Jahr) überlegen