Schwester möchte ausziehen?

5 Antworten

Wenn das Haus 600.000,- wert ist, kann man aufgrund baulicher Gegebenheiten etc. vielleicht nicht unbedingt davon ausgehen dass der Wert einer Hälfte = 300.000,- ist. Aber komplett unangemessen erscheint es doch dann nicht wenn deine Schwester für 250.000,- verkaufen möchte?

Sieh das erstmal unabhängig von der Restschuld. Hat sie dann verkauft, muss sie von dem Erlös ihren Anteil der Restschuld (125.000) an die Bank zurückbezahlen. Was dann noch übrig bleibt, steht aber dann allein ihr zu. Wieso sollst du nochmal beteiligt werden am Erlös ihrer Anteile?

Das Problem beginnt aber schon hier: Die Tatsache dass ihr beide zu 50% im Grundbuch steht, bedeutet dass Euch das gesamte Anwesen zu gleichen Anteilen gehört, aber nicht, welcher Teil dir und welcher deiner Schwester gehört. Dazu bräuchte es eine Teilungserklärung, in dem Fall hättet ihr aber vermutlich kein gemeinsames Darlehen.

Wenn dein Bruder wie du schreibst mit 200.000,- einsteigen würde, erwirbt er damit ausschließlich den Eigentumsanteil deiner Schwester.

Ihr müsstet dann erstmal mit der Bank klären, dass sie aus der gemeinsamen Darlehensverpflichtung herauskommt, indem sie natürlich ihren Anteil der Restschuld zurückbezahlt. Was dann noch übrig bleibt ist aber natürlich ihr Erlös. Für dich ändert sich ja dadurch weder dein Eigentums- noch Restschuldanteil. Ich würde an Eurer Stelle mich zu einer Teilung beraten lassen, dann gibt es 2 getrennte Wohnungen und der gemeinsame Eingangsbereich/Keller etc. ist Gemeinschaftseigentum wie in vielen MFH.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Reltiv einfach - ob der Bauweise desHauses ist die Haushälfte der Schwester für sie alleine ( als evtl. Teilverkauf ) nicht annähernd 300.000 Euro wert. Hinzukommt, dass auch auf ihrer Haushälfte noch eine Rechtsschuld von 125.000 Euro liegt - und die verringert sich auch nicht bei geringerem Verkaufserlös.

Wert des Hauses 600.000

- Restschulden 250.000

= 350.000

350.000 / 2

175.000

Der aktuelle Wert vom Anteil der Schwester beträgt dann 175.000 Euro!

Aber da wir hier eine freie Marktwirtschaft haben, kann und darf sie natürlich auch mehr verlangen.

Und wenn ihr euch nicht einigt, kann Deine Schwester eine Teilungsversteigerung einleiten, dann wird das komplette Haus versteigert! 😜😁😎


SteffenKlein 
Beitragsersteller
 20.06.2023, 18:43

Hallo, erstmal vielen Dank für deine Rückmeldung.
ich möchte dazu noch erwähnen, dass meine Haushälfte deutlich größer und komfortabler ist zum zusammenleben.
Die Haushälfte geht eher in die Höhe, aber im Erdgeschoss ist wenig Platz! Im Prinzip nur 1 raus + Mini WC.

Meine Haushälfte ist somit mehr wert als ihre!
Nach diesen Infos nach wie vor 175T€ wert?

Nehmen wir an mein Bruder würde Ihr 175T€ zahlen. Dieses Geld geht doch nicht allein in ihrer Tasche?
sie müsste doch die Hälfte der Restschuld von 125T bezahlen? Und die übrigen 50T€ nochmals mit mir teilen?

Dasselbe würde ja passieren , wenn ich in Zukunft mein Haus verkaufe.

zu meinen Bruder:

Er kann ja unmöglich 175T€ an ihr bezahlen + die Hälfte der Restschuld von 125T€ übernehmen. = 300T€ für lediglich 50% Anteil?! Sowas geht doch keiner ein oder? Zumal es hier noch den Nachteil gibt, dass man nicht flexibel ist die Haushälfte einfsch so zu verkaufen, da dies nur für Familiengenerationen geeignet ist. Eigt ist die eine Hälfte nichts wert ohne der anderen Hälfte! NUR zusammen hat das gesamte Haus viel wert.

Kann meine Schwester ohne MEINE ZUSTIMMUNG eine Teilungsversteigerung durchführen?
spricht das GESAMTE Haus wird verkauft und auch ICH muss ausziehen?

Danke im Voraus

Alarm67  20.06.2023, 20:20
@SteffenKlein

Rechnen und Verstehen kannst Du, oder nicht!?!

"Er kann ja unmöglich 175T€ an ihr bezahlen + die Hälfte der Restschuld von 125T€ übernehmen. = 300T€ für lediglich 50% Anteil?!"

Klar, logisch, genau so!!!

Denn er bekommt als Gegenwert eine Haushälfte im Wert von 300.000 Euro, da das gesamte Haus 600.000 Euro gem. Deiner Angabe Wert ist!

"Nehmen wir an mein Bruder würde Ihr 175T€ zahlen. Dieses Geld geht doch nicht allein in ihrer Tasche?

sie müsste doch die Hälfte der Restschuld von 125T bezahlen? Und die übrigen 50T€ nochmals mit mir teilen?"

Sorry, BLÖDSINN!!!!!

Die Restschuld in Höhe von 125.000 Euro ist ja bereits vom hälftigen Wert der 300.000 Euro abgezogen, weshalb Dein Bruder dann nur noch 175.000 Euro an eure Schwester zahlen muss.

Würde es die Schulden nicht mehr geben, müsste Dein Bruder 300.000 Euro an die Schwester zahlen!

Nun nur 175.000 Euro und übernimmt 125.000 Euro der Schulden. Gesamt also 300.00 Euro für eine Haushälfte im Wert von 300.000 Euro.

"ich möchte dazu noch erwähnen, dass meine Haushälfte deutlich größer und komfortabler ist zum zusammenleben.

Die Haushälfte geht eher in die Höhe, aber im Erdgeschoss ist wenig Platz! Im Prinzip nur 1 raus + Mini WC.

Meine Haushälfte ist somit mehr wert als ihre!

Nach diesen Infos nach wie vor 175T€ wert?"

Sorry, auch BLÖDSINN!

Ihr gehören 50 % vom Haus gem. Grundbuch.

Einfacher ausgedrückt:

Ihr gehören auch 50% Deiner Wohnung, dir gehören auch 50% ihrer Wohnung!

Wer so wenig Ahnung hat, sollte sich unbedingt an einen Experten wenden!!!!

batman167  27.08.2023, 14:52
@SteffenKlein

Hab ein ziemlich ähnliches Thema bei mir daheim - kannst du mir mitteilen welche Lösung du finden konntest? LG

Wert des Hauses 600.000

1/2 = 300.000

Preis 300.000


Alarm67  20.06.2023, 06:32

Du hast die Restschuld vergessen! 😜😁😎

Wenn ihr es in zwei Haushälften aufgeteilt habt und seit Baubeginn darin wohnt, könnte sie es unter dem Vorwand verkaufen, dass es zwei getrennte Wohnbereiche sind. Egal ob es eine Lösung für den Eingang, oder Keller gibt, sie könnte ihren Wohnbereich verkaufen. Ich bezweifle allerdings das sie fordern kann das du ihr ihre Hälfte abkaufst, verkaufen an andere Personen kann sie es allerdings, da brauch sie deine Erlaubnis nicht. Ihr habt es bewusst in zwei verschiedene Hälften aufgeteilt, man könnte es auch als zwei Wohnungen bezeichnen.