Immobilie gehört Partnerin und Bruder, jetzt Abriss und Neubau, wie regeln?

2 Antworten

Auch wenn der Sachverhalt relativ wortreich ist, so fehlen doch wichtige angaben, z. B. einige Werte. Was ist das Grundstück wert? Für wie viel werdet Ihr bauen?

Eines ist klar, mit dem Vorhaben so auf dem Grundstück zu bauen und einen wie auch immer gearteten Partnerschaftsvertrag zu schließen, erzeugt ihr für den Fall, dass es mal kracht mehr Ärger, als Ihr bei einer schmutzigen Scheidung hättet.

  1. Wenn auf dem Grundstück baut, gehört alles, was ihr darauf baut zur Hälfte Deiner Freundin und zur anderen Hälfte ihrem Bruder.
  2. WAs immer in Eurem Partnerschaftsvertrag stehen mag, Du hast im besten Fall Ansprüche gegen Eine Freundin, aber nicht gegen ihren Bruder, ausser, der wird in den Vertrag einbezogen.
  3. Deine Ansprüche können immer nur Ansprüche in Geld sein.
  4. Wenn eine Grundschuld gebraucht wird, muss der Bruder zumindest der Belastung zustimmen, auch wenn er keine persönliche Haftung übernimmt.

Daher als Mindestanforderung:

Der Grundstücksanteil des Bruders muss entweder an Deine Freundin verschenkt, oder an Dich verkauft werden. Hätte man Werte, könnte man es berechnen.

Damit würde das ganze Dann entweder Euch beiden, oder Deiner Freundin allein gehören, aber es wären klare Verhältnisse und darauf könnte man aufbauen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Galla09 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 19:05

Danke für die Information und die mahnenden Worte:

Hier die Werte:

Grundtück 450€x695m2= 312k
Altes Haus Wert ca. 150k
Geschätzte Kosten Abriss plus Neubau 750-800k

Eigenkapital 400k
Kreditbetrag 400k

Vielen Dank nochmal!

Galla09 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 19:12
@Galla09

EDIT: Bodenrichtwert 600€/m2, d.h. Grundstück 417k

Wie 1. Antwort ist Euer Vorhaben mehr als riskant und Unvernünftig.

Bei so einem Vorhaben ist Eintragung ins Grundbuch Beider Hausbaubeteiligten unverzichtbar,vorher ggffls. Bruder über Schenkung oder Kauf aus Grundbuch streichen lassen.

So wäre das Verhältnis wieder fifti fifti und auch die Bank für Finanzierung hätte keine

Probleme mit Grundschuldeintragung und einen Partnerschaftsvertrag braucht Ihr dann wegen dieser Sache auch nicht. Also bei solchen Entscheidungen sollte man sich immer rechtlich absichern und über Grundbuch ist das der sicherste und auch einfachste Weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung