Wenn das Haus 600.000,- wert ist, kann man aufgrund baulicher Gegebenheiten etc. vielleicht nicht unbedingt davon ausgehen dass der Wert einer Hälfte = 300.000,- ist. Aber komplett unangemessen erscheint es doch dann nicht wenn deine Schwester für 250.000,- verkaufen möchte?
Sieh das erstmal unabhängig von der Restschuld. Hat sie dann verkauft, muss sie von dem Erlös ihren Anteil der Restschuld (125.000) an die Bank zurückbezahlen. Was dann noch übrig bleibt, steht aber dann allein ihr zu. Wieso sollst du nochmal beteiligt werden am Erlös ihrer Anteile?
Das Problem beginnt aber schon hier: Die Tatsache dass ihr beide zu 50% im Grundbuch steht, bedeutet dass Euch das gesamte Anwesen zu gleichen Anteilen gehört, aber nicht, welcher Teil dir und welcher deiner Schwester gehört. Dazu bräuchte es eine Teilungserklärung, in dem Fall hättet ihr aber vermutlich kein gemeinsames Darlehen.
Wenn dein Bruder wie du schreibst mit 200.000,- einsteigen würde, erwirbt er damit ausschließlich den Eigentumsanteil deiner Schwester.
Ihr müsstet dann erstmal mit der Bank klären, dass sie aus der gemeinsamen Darlehensverpflichtung herauskommt, indem sie natürlich ihren Anteil der Restschuld zurückbezahlt. Was dann noch übrig bleibt ist aber natürlich ihr Erlös. Für dich ändert sich ja dadurch weder dein Eigentums- noch Restschuldanteil. Ich würde an Eurer Stelle mich zu einer Teilung beraten lassen, dann gibt es 2 getrennte Wohnungen und der gemeinsame Eingangsbereich/Keller etc. ist Gemeinschaftseigentum wie in vielen MFH.