Schule abgebrochen Minijob weiterhin steuerfrei und darf ich weiter arbeiten?
Hallo, ich habe vor 2 Tagen mein Fachabitur abgebrochen da kein Interesse mehr zum Fachabi besteht, ich möchte lieber Geld in einer Ausbildung verdienen habe meine 10. Klasse mit einer guten Mittleren Reife abgeschlossen bin also auch nichtmehr Schulpflichtig. Außerdem bin ich auch seid einiger Zeit als Minijobber samstags tätig, bleibt mein Lohn als Minijobber weiterhin steuerfrei obwohl ich jetzt kein Schüler mehr bin? und wie soll ich das meinem Chef am besten sagen das ich ab jetzt kein Schüler mehr bin.
Nach einer Ausbildungsstelle kümmere ich mich jetzt für nächstes Jahr.
4 Antworten
Also ich finde es wichtig, dass du später zufrieden bist bei der Arbeit, deswegen finde ich deinen Schritt teilweise verständlich, außer du bist bereits im 3. Jahr gewesen, dann hättest du es ruhig durchziehen können. Ein Fachabitur gibt dir nicht nur eine Fachspezifische Qualifikation, sondern auch allgemein, auch wenn es nicht Allgemeine Hochschulreife heißt (Abitur).
Ein Minijob bleibt immer Steuerfrei, da brauchst du dir eigentlich keine Gedanken machen. Anders sieht es beim Kindergeld aus, wenn du welches bekommen hast, kann da die Zahlung eventuell pausiert werden, da du schon über 18 bist, und dich aktuell nicht schulisch weiterbildest.
Und deinem Chef musst du eigentlich nichts erzählen, es sei denn die Stelle die du bekommen hast, hast du wegen deinem Fachabitur bekommen, und hängt mit der Schule zusammen. Also wenn z.B die Voraussetzung für die Minijobstelle war, dass du ein Schüler oder Student sein musst, und du diese Voraussetzung nicht mehr erfüllst, dann "solltest" du dies melden, aber sonst denke ich mir auch, was würde mein Chef denn meine private Situation angehen.
Und zum Thema Ausbildungsstelle, bewirb dich früh genug!!! Ich habe ein ganzes Jahr zusätzlich warten müssen, bis ich eine bekommen habe, die mir gefällt ...
Ob Du Schüler bist, Student, oder eine Hauptbeschäftigung hast ist egal, für den Minijob, also 520,- euro pro Monat, zahlt der Arbeitgeber alle Abgaben (ca. 32 %) pauschal.
Mit einem kleinen eigenen Beitrag von 4,6 %, werden die Rentenversicherungsbeiträge Deinem eigenen Rentenkonto gutgeschrieben.
Allerdings fällt das Kindergeld für Deine Eltern weg, wenn Du nicht mehr in der Schule, oder einer Ausbildung bist.
Das ist richtig, aber das Alter steht nicht in der Frage. Es war ein Hinweis.
Eigentlich dürfte dies den Chef überhaupt nicht interessieren.
Oder ist es ein spezieller Minijob nur für Schüler?
Wie alt bist Du und wo wohnst Du? In NRW wärst Du z.B. berufsschulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in dem Du volljährig bist...
Wenn Du über 18 bist, bekommen Deine Eltern kein Kindergeld mehr für Dich, bis Du mit der Ausbildung anfängst...
Es sind noch Zehntausende von Ausbildungsplätzen unbesetzt - warum ein Jahr warten?
Ich bin 17 und wohne in Bayern mir wurde auch schon von der Schule in der 10. gesagt ich sei nach diesem beendeten Jahr nichtmehr Schulpflichtig
Bis 18 gibt es doch immer Kindergeld.