Schuldner im EU-Ausland - nicht gemeldet?
Guten Tag,
angenommen ein Schuldner wohnt im EU-Ausland, seine Adresse ist bekannt allerdings ist er nicht gemeldet und seine Name steht nicht am Briefkasten (wohnt in einer Pension). Seine Meldeadresse in Deutschland ist absichtlich falsch angegeben worden und sein Name befindet sich nicht am Briefkasten. Gläubiger und Schuldner stehen in Kontankt.
Eine grenzübergreifende Forderung ist sehr teuer, deshalb möchte der Gläubiger sicher gehen dass diese auch ankommt. Welche wäre die sinnvollste Option bzw. welche anderen gibt es? a) Anzeige, b) Mit der Botschaft des Landes in Kontakt treten, damit Polizisten den Schuldner besuchen und ihn zwingen sich zu melden und den Mahnbescheid persönlich abgeben, c) mittels Bekannten die im EU-Land leben einen Mahnbescheid unter dem Namen des Gläubigers beantragen und an die Adresse des Schuldners zu schicken mit dem Vermerkt dass der MB persönlich abgegeben werden soll-
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
"damit Polizisten den Schuldner besuchen"
Was hätte denn der Staat mit deinen Forderungen zu tun? Oder hat der Gläubiger eine Privatpolizei in dem Land?
Anzeige - wegen was?
Botschaft - was hat die damit zu tun?
Was haben Bekannte mit den Schulden zu tun?
Gehe zum Amtsgericht und lasse Dich beraten.
Anzeigen können öffentlich zugestellt werden und ein MB innerhalb des Landes ist wesentlich günstiger als eine grenzübergreifende Forderung. Ok danke.
"angenommen ein Schuldner wohnt im EU-Ausland, seine Adresse ist
bekannt allerdings ist er nicht gemeldet und seine Name steht nicht am
Briefkasten"
Woher weist Du das er dauerhaft dort Wohnt? Wenn sein Name nicht am Briefkasten steht kann es auch sein, das er sich dort nur vorübergehend aufhält.
"(wohnt in einer Pension)." Ja klar so macht man das wenn man sich nur vorübergehend dort aufhält.
"Seine Meldeadresse in Deutschland ist absichtlich falsch angegeben worden und sein Name befindet sich nicht am Briefkasten."
Wieso absichtlich falsch? Fakt ist, das er dort gemeldet ist. In Europa herrscht Freizügigkeit. Jeder dar ohne Genehmigungen verreisen, soviel er will. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt einen Briefkasten mit Namen zu haben. Eine falsche Meldeadresse kann nur falsch sein, wenn die Haus-Nr. nicht existiert.
Deine Vorstellungen, was man als Schuldner so alles beachten sollte, gehen weit über das was gesetzlich in den EU Ländern vorgeschrieben ist hinaus.
Oder versucht hier nur jemand raus zu kriegen wie es geht?
Schuldner hat Gläubiger gesagt, dass er sich dort länger aufhalten wird.
Schuldner arbeitet in der Unterkunft für Essen und ein Dach über dem Kopf.
Weil der Gläubiger bei der gemeldeten Adresse war und die Person die dort tatsächlich wohnt den Schuldner seit einigen Jahren nicht gesehen hat und keine Ahnung davon hat, dass er sich dort gemeldet hat.
Die Frage läßt sich sinnvoll nur beantworten, wenn das Aufenthaltsland des Schuldners angegeben wird.
Btw: Egal auf welchem Weg auch immer der Mahnbescheid zugestellt wird, hindert das den Schuldner ja nicht, einen Widerspruch dagegen einzulegen.
Dann müsste geklagt werden um einen Titel zu erlangen. Und erst dann kann mit einer evtl. Vollstreckumng begonnen werden.
Ich persönlich würde ja nicht glauben, dass jemand der so viel Aufwand betrieben hat um seinen Aufenthaltsort zu verschleiern, tatsächlich dort ist, wo Du glaubst, dass er nun ist. Und falls doch, könnte sich das ja nahezu stündlich ändern.
Noch eins: Verabschiede dich von dem Gedanken, dass sich eine Botschaft oder gar die örtliche Polizei mit deiner Zivilforderung beschäftigen werden. Dafür sind die schlichtweg nicht da.
Nein, aber der Gläubiger geht davon aus, dass es eine Ordnungswiedrigkeit ist sich nicht zu melden wenn man sich mehrere Montate an einem Ort aufhält. Und wenn der Schuldner auf die Adresse gemeldet erhöht dies wahrscheinlich die Chancen einer erfolgreichen Zustellung.