Was passiert mit Wohnrecht, wenn jemand in ein Pflegeheim muss?
Hat ein Wohnrecht weiterhin Gültigkeit, wenn jemand in ein Pflegeheim muss und absehbar ist, dass er nicht mehr alleine im Haus leben kann z.B. wegen Demenz. Müsste man denjenigen "entmündigen" lassen, damit das Haus veräußert werden kann?
2 Antworten
Das Wohnrecht besteht ungeschmälert fort, bis es durch Tod oder einvernehmliche Löschung beseitigt wäre.
Ich wage zu bezweifeln, dass man diese Zustimmung vom Berechtigten erlangen oder durch Einsetzung eines Ergänzungspflegers / Betreuers herbeiführen könnte. Selbst wenn man den Wohnwert auszahlen würde, besteht nun immer die Möglichkeit, dass der Berechtigte eine andere Verfügung über Nachfolge des Hauses erteilt (dement meint nicht zwangsläufig nicht testierfähig) oder in gewohnter Umgebung palliativ begleitet sterben möchte.
G imager761
Was für ein Wohnrecht ist denn das und mit welchem Inhalt wurde es vereinbart? Ohne anderweitige Vereinbarung erlischt ein Wohnrecht nicht einfach dadurch, dass es nicht ausgeübt werden kann. Es muß aus dem Grundbuch gelöscht werden. Das mit der "Entmündigung" wird nicht ausreichen um Anlaß für die Löschung zu sein. Dann nämlich wird ein Betreuer bestellt und der muß im Sinne seines Mündels handeln. Mit Sicherheit wird er einer Löschung nur dann zustimmen, wenn als Gegenleistung ein angemessener Preis bezahlt wird.