Als Mieter im Haus des Sohnes Hartz IV beziehen?
Hallo Mein Sohn hat sich ein Zweifamilienhaus gekauft und er vermietet mir die eine hälfte des Hauses. Nun ist meine Frage jetzt wenn ich bald keine Arbeit habe kann ich dann Hartz IV beziehen trotz das mein Sohn Besitzer des Hauses ist? Oder ist das Jobcenter egal wer der Besitzer ist also Hauptsache muss Mieter sein?
2 Antworten
Möglicherweise ist eine Haushälfte zu groß für Dich allein, denn Wohnungen, deren Miete mittels Hartz IV (Sozialgesetzbuch 2 / SGB II) oder Grundsicherung (SGB XII) finanziert werden, müssen "angemessen" sein bezüglich Miethöhe und Wohnungsgröße. Orientiere Dich hier:
Örtliche Richtlinien - Harald Thomé
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
Wenn Euer Ort dort nicht aufgeführt ist, nimm einen in der Nähe.
Auch google mit Eurem Wohnort plus "miete hartz IV".
Dein Sohn vermietet Dir also so viel Wohnraum, dass es passt. Und ja, er ist ganz normaler Vermieter und Du ganz normaler Mieter.
Es ist sinnvoll, dass der Mietvertrag und der Einzug vor Beginn des Bezuges von Hartz IV vonstatten geht. Beziehst Du nämlich schon Hartz IV oder hast Hartz IV beantragt, muss das Jobcenter Dir den Mietvertrag vor Deiner Unterschriftsleistung genehmigen. Dabei kann es immer mal irgendwelche Schwierigkeiten geben, weil vielleicht der Sachbearbeiter seinen Ermessensspielraum nicht ausschöpft. Also mindestens einen vollständigen Monat vor Antragstellung auf Hartz IV die Mietsache unter Dach und Fach bringen.
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Denke auch daran: Sobald Dir klar ist, dass Du arbeitslos wirst, sofort dem Jobcenter Mitteilung davon machen. Meldest Du die bevorstehende Arbeitslosigkeit zu spät an, kann es zu einer bis zu dreimonatigen Sperre kommen.
So wie ich Dich verstehe, müsst Ihr nun wohl rasch handeln.
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Im folgenden empfehle ich, alles persönlich in Ämtern wie Jobcenter / Grundsicherungsamt abzugeben sowie die Begleitung mittels Ämterlotsen. Letzteres lassen viele dieser Ämter zur Zeit nicht zu, im Einladungsschreiben oder bei Terminvergabe wird hinzugefügt, dass "Kunde" alleine kommen muss. - Falls das für Dich zuständige Amt für "Kunden" noch nicht geöffnet ist, und Du nun etwas zu solchen Ämtern schickst, dann unbedingt per Einschreiben/Rückschein und den Beleg gut aufbewahren.
Zusätzlich empfehle ich, füge in Deinem Schreiben einen ähnlichen Absatz wie diesen hinzu:
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A n f a n g
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"Weil es in dieser Corona-Zeit nicht möglich ist, persönlich bei Ihnen vorbeizukommen, bitte ich, den Erhalt dieses Schreibens
• eventuell auch: "sowie der Anlagen"
auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen und mir dies mit dem beigefügten Freimschlag zurückzusenden."
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E n d e
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Auf das Doppel schreibe dort, wo gut Platz ist:
"Brief unterschrieben erhalten" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten").
Denke unbedingt daran, den an Dich adressierten Freiumschlag mit einer Briefmarke zu versehen.
Wird Dir unterstellt, Du hättest Unterlagen nicht eingereicht oder hättest auf etwas nicht reagiert, könnte das ja Sanktionen (= Geldabzug) nach sich ziehen. Sicherheit, dass Dein Schreiben wirklich zum Sachbearbeiter gelangte, hast Du mit dem Erhalt der Bestätigung. - Es kann hilfreich sein, wenn jemand, mit dem Du nicht verwandt bist und der nicht gemeinsam mit Dir in einer Wohnung wohnt, sieht, wie Du die Unterlagen in den Briefumschlag steckst. Vielleicht ist dieser freundliche Mensch sogar so freundlich und begleitet Dich zur Post, um zuzuschauen, wie Du genau diesen Brief dort aufgibst.
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Wenn Du nicht persönlich hingehen kannst, sondern Deinen Antrag per Post schickst, hefte ganz oben ein Blatt mit großen Buchstaben dran:
EILSACHE - BITTE SOFORT BEARBEITEN
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Nun meine vorsorglichen Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher, wie ich sie vor der Corona-Zeit formulierte. Hier gehe ich auch auf das Thema Ämterlotsen ein. So wie berichtet wird, lassen zur Zeit viele Jobcenter Begleitungen nicht zu. - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
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Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. Dazu schreibe auf das Doppel dort, wo Platz für Stempel usw. ist: "Schreiben unterschrieben erhalten:" (oder: "... unterschrieben nebst Anlagen erhalten"). - Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“.
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:
Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
und
LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!
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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:
Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen
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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:
Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz
https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/
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Auch dieses Thema erinnert an "und ewig grüßt das Murmeltier": Handy-Nummern und Email-Adressen. - Lies dazu:
Hartz IV: Jobcenter erschleichen sich rechtswidrig Email-Adressen und Handynummern
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!
Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.
U n d :
Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.
Oh, noch etwas:
Bist Du sicher, dass Du bei Arbeitslosigkeit Hartz IV beziehen wirst?
Wenn Du jetzt einen ganz normalen Job hast und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, ist nicht das Jobcenter, sondern das Arbeitsamt für Dich zuständig, und Du bekommst dann Arbeitslosengeld.
Beim Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt handelt es sich um eine Versicherungsleistung, bei Hartz IV vom Jobcenter um eine Art von Sozialhilfe.
Google mit
unterschied arbeitslosengeld und hartz 4
so bekommst Du viele Infos dazu.
In den Hartz IV-News sehe ich gerade diesen Artikel zum Zuflussprinzip und denke dabei an Dich:
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-luecke-uebergang-von-alg-4-in-den-job-oder-rente
Du gehst davon aus, dass Du bald arbeitslos wirst. - Das muss aber ja nicht auf Dauer sein. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Du für den Beginn des neuen Jobs vorsorgst:
Arbeitslohn gibt es am Ende des Monats, Hartz IV dagegen am Anfang. Das bedeutet: In dem Monat, in dem Du das erste Mal Hartz IV erhältst, bekommst Du auch Deinen letzten Arbeitslohn - also doppelt Geld für den Monat.
Trittst Du eine neue Arbeit an, ist das anders herum, dann hast Du für einen Monat nicht doppelt Geld, sondern gar nichts (mit Ausnahme wie im Artikel beschrieben). Deshalb lege für einen Monat das Geld auf die "hohe Kante" und rühre es auf keinen Fall an. So vermeidest Du eine Finanzierungslücke bei Neubeginn der neuen Arbeitsstelle (oder bei Beginn der Rente).
Nur wenn Dein Arbeitgeber Deinen ersten Lohn nicht am Ende des ersten Arbeitmonats zahlt, sondern am Anfang des folgenden Monats, entsteht diese Finanzierungslücke nicht (dann kannst Du Dich doppelt freuen, über die Arbeit und über das Geld).
Wenn die Miete + Wohnungsgröße als angemessen gilt ist auch das möglich.