Schmerzensgeldrente nach Scheidung - ist diese Rente beim Ehegattenunterhalt zu berücksichtigen?
Nach der Scheidung eines Freundes erhält er endlich eine Schmerzensgeldrente nach einem schweren Verkehrsunfall von der Versicherung des Unfallverursachers. Ist dieses Einkommen beim Unterhalt zu berücksichtigen, was seine geschiedene Frau meint, da sie jetzt mehr Unterhalt für sich fordert?
1 Antwort
Ich denke wie demosthenes. Es kommt wohl nicht darauf an, wann das Schmerzensgeld gezahlt wird, sondern darauf, wann der Anspruch entstanden ist. Das ist aber sicher noch während der Ehezeit passiert. Daher muss sich der Mann die Zahlungen anrechnen lassen. Seine geschiedene Frau hat Recht und kann mehr Unterhalt verlangen.