Ich verstehe nicht ganz, weil du schreibst, dass alle Baurechnungen auf ihre Firma geschrieben wurden und andererseits ebenso, dass das Finanzamt gesagt hätte, der Bauherr hätte die Firma deiner Frau sein müssen. Der Unterschied ist mir nicht klar. Jedenfalls können durchaus alle Baurechnungen auf ihre Firma geschrieben werden, weil du ja den Anteil herausgenommen hast. Dies ist meines Erachtens korrekt. Ich würde mich mit dem Finanzamt anlegen, notfalls gerichtlich.
Antwort
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Ich denke wie demosthenes. Es kommt wohl nicht darauf an, wann das Schmerzensgeld gezahlt wird, sondern darauf, wann der Anspruch entstanden ist. Das ist aber sicher noch während der Ehezeit passiert. Daher muss sich der Mann die Zahlungen anrechnen lassen. Seine geschiedene Frau hat Recht und kann mehr Unterhalt verlangen.
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