Schenkung einer Haushälfte?
1.Es geht um ein Haus, welches von zwei Geschwistern, der Mutter und Tante und dem Ehemann der Mutter bewohnt wird. Die Tante ist 69, die Mutter 72, der Vater 81. Der Wert für Haus und Grundstück wird auf ca. 350 Tsd Euro geschätzt. Die Tante möchte eine Schenkung an die Nichten, die Mutter und den Mann unter der Prämisse Niesbrauch und Wohnrecht machen. Das Niesbrauchrecht beträgt ca. 60Tsd Euro. Eine der Nichten ist erkrankt und wird evtl. nicht mehr arbeiten können. Wie verhält es sich mit der Schenkung, wenn die Tante zum Pflegefall wird und die Beschenkten, also die Nichten, die Schwester und deren Ehemann nicht für die Pflege aufkommen können? Kann das Sozialamt die Schenkung der Haushälfte vor der 10 JahresFrist rückgängig machen und diese dann sozusagen pfänden?
2. Wie verhält es sich, wenn ein Testament der Tante besteht, in dem die Nichten begünstigt werden (beim Erben der Haushälfte würde für beide Begünstigten Stkl 2 als Erbschaftssteuer angesetzt werden)die Tante aber vorzeitig krank und zum Pflegefall wird?
3. Wie verhält es sich bei der Mutter, wenn es dort einen Pflegefall gibt und niemand dafür aufkommen kann, geht dann die Hälfte der Mutter ans Amt?
Vielen Dank
1 Antwort
Dein Sachverhalt ist schwer zu lesen, weil Tante, Mutter, Nichten ziemlich durcheinander gehen.
Was kann man voraussetzen?
Den beiden Schweestern gehört das Haus, je zur ideellen Hälfte.
Nur eine der Schwestern hat Kinder. Wie viele? Geht es um zwei Töchter (für die Tante Nichten)?
Eine der Nichten ist krank.
Der Fall 2. ist auf jeden Fall nachteilig, also das Ganze auf das Testament zu verscheiben, denn wenn die Tante Pflegebedürftig wird, könnte der Träger, der es zu finanzieren hat, eventuell die Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung betreiben.
Für mich stellt sich die frage, warum man das Ganze nicht als Kauf abwickelt, zumindest, soweit es die Tante betrifft.
Wer hat denn den Wert des Wohnrechts/Nießbrauchs berecht? Udn Warum Nießbrauch, anstatt Wohnrecht.
Es sieht so aus, als würde man sich an verschiedenen Stellen Einzelmeinungen einholen, anstattg mal ein paar Hundert Euro in die Hand zu nehmen und zu einem Steuerberaterkollegen von mir zu gehen udn einen richtigen Plan zu machen.
Zum Steuerberater zu gehen ist eine gute Idee
Das weiß ich, ich bin einer. Bitte in solchen Fällen immer überlegen, wenn die Tante vererbt geht es um bis zu 2 mal 87.500,- - 20.000,- = 67500,- * 15 %= 10.125,-, also bis zu ca. 20.000,- Euro Erbschaft-/Schenkungssteuer.
Was sind dagegen vielleicht 595,- Euro Honorar, wenn man damit einen großen Teil, oder alles sparen kann?
Vielen Dank für die Antwort, die Mutter hat 2 Töchter, die das Haus Erben, die Tante 2 Nichten, das Wohnrecht ist eine Annahme, also eine Schätzung. Zum Steuerberater zu gehen ist eine gute Idee