Schenkung -Finanzamt - Meldung?

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Man könnte auf den Gedanken kommen, eine solche Meldung nicht zu erstatten. Allerdings sollte man sich dabei darüber klar werden, dass Banken umfangreiche Auskunfts- und Mitteilungspflichten haben:

http://dejure.org/gesetze/ErbStG/33.html

Da dort von Todesfall gesprochen wird, verweise ich vorsorglich auf § 1 ErbStG.

Wenn die Tante "Schenkung" auf den Überweisungsträger schreibt, dann besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Meldung erfolgen könnte. Was Du jetzt mit dieser Info machst ist Deine Sache!

Ja. Denn hier hätte der Staat gerne oberhalb deines Freibetrages aus allen Schenkungen und Erbe der Tante innerhalb von 10 Jahren Steuern :-O


EnnoBecker  11.05.2013, 07:55

Woran man mal wieder sieht: Schenken will gelernt sein.

Ja, auf jeden Fall melden. Das Finanzamt kommt da sonst recht schnell hinter.