Harzt 4 Anspruch im Trennungsjahr?

4 Antworten

Hallo,

ja Ihr könnt einen Antrag auf ALG II stellen. Zu dritt seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Auf euch zwei wird zu gleichen Teilen die KdU aufgeteilt werden. Und der jeweils persönliche Anspruch hinzugenommen.

Davon wird dann das jeweilige Einkommen abzüglich der Werbungskosten und Freibeträge abgezogen.

Das Ergebnis wird dann aufaddiert und zeigt den einzelnen und gemeinsamen Anspruch auf ALG II. Dein Freund gesondert

Hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-und-wogg-rechner/ kannst du eine Excel Datei herunterladen und dort schon mal vorrechnen, was so grob sein könnte.

Natürlich wird das JobCenter euch dazu drängen erstmal Mittel aus anderen Kanälen zu beziehen, Unterhalt, Wohngeld usw.

Erst nachdem alles andere abgehackt ist, wird das JobCenter seine Leistungen berechnen. Bei Unterhalt zahlt das Jobcenter schonmal vor und wird sich dann das Geld von deinem "noch Ehemann" zurück holen.

Dann hätte Dein Sohn - wenn man es unter Berücksichtigung des häftigen Kindergeldes auf dem derzeitigem (Netto-)Einkommen seines Vaters berechnet, Anspruch auf 544 Euro Unterhalt - dazu käme dann noch das gesetzliche Kindergeld.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Allerdings vermute ich jetzt, dass Ihr es bis dato unterlassen habt, Eure Steuerklassen nach der Trennung vom III/V in I/I ändern zulassen.

Bedeutet nämlich dass beim Bruttoeinkommen Deines Nochehemanes von 3450 Euro nach Wechsel in Steuerklasse I anstatt 2500 Netto nur noch etwa 2200 Euro netto übrigblieben. Dein Nettoeinkommen sich bei Steuerklasse I dann erhöhen würde.

Danach stellt sich die Frage wie hoch dann noch ein zu beanspruchender Trennungsunterhalt bzw. der Kindesunterhalt wäre..... ob überhaupt noch Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht.

https://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/trennungsunterhalt.html

Insgesamt steht es Dir frei Leistungen nach SGB II zu beantragen.

Hinsichtlich Hartz IV ..... wären Du und Dein jetziger Partner ein Paar, welches auf Probe ( begrenzt auf 1 Jahr ) zusamenleben kann.


Mama2 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 09:27

Laut meiner Anwältin wäre kinderunterhalt um die 400€ und trennungsunterhalt für mich ca. 300€(was er sich aber weigert zu zahlen).

Steuerklasse haben wir noch nicht geändert.

wilees  04.05.2021, 09:32
@Mama2

Die Anwältin hat die Unterhaltsansprüche auf Basis der korrekten Steuerklassen - sprich I / I berechnet.

Mama2 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 13:04
@wilees

Nein wir haben nach der Düsseldorfer Tabelle geschaut, da mein Nochehemann sich feiern lies beim einreichen der geforderten Unterlagen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du und Dein neuer Partner einen Untermietvertrag für ab Dezember vereinbart habt. Der Untermietvertrag trägt wohl ein Datum von Oktober oder November, vermute ich. Aus einem Untermietverhältnis ergeben sich naturgemäß keine gegenseitigen Unterhaltspflichten. In dem Fall hättest Du Anspruch auf die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung - im Untermietvertrag ist wohl alles zusammen als eine Mietesumme) plus Regelsatz. Mit Deinem Sohn (so er kein eigenes Geld verdient) bildest Du dann eine Bedarfsgemeinschaft:

Bedarfsgemeinschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

In meinen Bekanntenkreis hat ein Paar ebenso gehandelt. Es handelt sich um eine Wohnung mit Wohn-, Schlafzimmer, Küche und Flur.

Falls Ihr keinen Untermietvertrag abgeschlossen habt und als Paar auftreten wollt, ist es zutreffend, dass nach einem Jahr davon ausgegangen wird, dass es sich bei Euch um ein gegenseitig unterhaltspflichtiges Paar handelt.

Falls Du so im Nachhinein neugierig bist und ein bißchen mehr zu

hartz iv untermietvertrag

wissen willst, mach Dich auf diese Weise schlau.

.

Wie das bezüglich Unterhalt und Noch-Ehemann ist, der sich weigert, auch nur einen Cent rauszurücken (so verstehe ich Dich), kenne ich mich nicht aus. Da hat @wilees Dir ja schon ausführlich geantwortet.

Wenn in dieser Hinsicht Dir noch Fragen offen sind, empfehle ich die Seite (google so)

frag einen anwalt

Gegen ein kleines Honorar kannst Du dort einen Fachanwalt für Sozialrecht fragen. (Das dortige kostenlose Forum mag ich nicht empfehlen, mir scheint, eine verlässliche Antwort dort zu erhalten ist Glücksache).

Viel Glück und Erfolg und ein freudvolles Zusammenleben Euch Dreien.

Das kommt drauf an, wie hoch die Unterhaltszahlungen deines Mannes sind.

Versuchen kannst du es. Das Geld deines Freundes ist nicht Anrechenbar. Nur sein Mietanteil, da ihr noch kein Jeahr zusammen seit, Ihr seid eine BG auf Probe und er wird einzeln berechnet. Ergo kann auch er ALG2 beantragen.


Mama2 
Beitragsersteller
 04.05.2021, 08:19

Laut meiner Anwältin wäre der Unterhalt für meinen Sohn ca 400€.

Es wird jetzt überprüft wieviel er genau zahlen muss.

Mein Freund hat Hartz 4 schon beantragt.

Wir zahlen ca. 300€/monat an die Mutter von ihm da wir bei seinen Eltern mit wohnen(Krankheit vom Vater).