Scheck einlösen und Verwendungszweck streichen?

2 Antworten

Ich würde das als Urkundenfälschung bezeichnen. Überdies vermag ich den Sinn dieser Aktion nicht zu erkennen. Es kommt auf den Verwendungszweck nach Scheckrecht nämlich nicht an.


Mikkey  20.10.2014, 19:34

Der Sinn ist schon nachvollziehbar -

wenn eine Versicherung eine Zahlung "zur Abgeltung aller Forderungen" aus einem Versicherungsfall deklariert, könnte man durch Einlösen des Schecks auf alle weiteren Forderungen verzichten.

Allerdings würde eine Änderung auf dem Scheck nichts ändern, da der Aussteller den Scheck im Normalfall nicht zurückbekommt.

EnnoBecker  20.10.2014, 19:36
@Mikkey

Du kannst auch Strichmännchen draufmalen oder behaupten, der Scheckeinlöser sei blind/hetero/einäugig/Kölner/Obamas_Bruder oder was auch immer.

Davon ändern sich Realitäten nicht.

Privatier59  20.10.2014, 20:47
@EnnoBecker

Dass es neben dem Scheckrecht noch andere Rechtsgebiete gibt, habt ihr nicht gelernt? Kann Dir ein paar alte Lehrbücher schenken als meinen Beitrag zum Aufbau Ost.

Privatier59  20.10.2014, 21:10
@Privatier59

Um das mal anhand eines Beispiels mit Leben zu erfüllen:

Kunde Schmitz bestellt bei Fa.Müller eine Palette Klopapier Marke "Schmirgel Extra" und stellt erstaunt fest, dass das Zeug wirkt wie es heißt. Zähneknirschend bezahlt er die Rechnung mit einem Scheck auf dem er -als Rache des kleinen Mannes- im Verwendungszweck notiert: "Müller betrügt seine Frau, bescheixxt das Finanzamt und zieht seine Kunden über den Tisch".

Scheckrechtlich ist dieser Satz ohne Bedeutung, strafrechtlich hingegen schon.

Das funktioniert auch mit anderen Rechtsgebieten!

EnnoBecker  20.10.2014, 19:32
Urkundenfälschung

Wenn der Verwendungszweck kein Scheckbestandteil ist, ist er nicht Teil der Urkunde und damit sind wir aus der Fälschung raus.

In meiner Bankerzeit habe ich gelernt, dass ein Scheck schriftlich sein muss, ansonsten aber formfrei ist. Man kann ihn also auch auf einer Unterhose oder auf Klopapier notieren.

Ob der Bankfritze den dann tatsächlich annimmt, ist eine andere Sache. Schließlich ist das Weltall nicht unendlich.

wfwbinder  20.10.2014, 20:51
@EnnoBecker

Hier wage ich zu widersprechen.

Der Scheck ist eine Urkunde.

das streichen ist wohl noch keine Urkundenfälschung, aber wenn ein Stpfl. auf dem Formular seine Steuernummer notiert hat und Ust 3 Quartal 2014 und wenn mir das Teil in die Hand fällt ich darauf die Steuernummer in die meine ändere, dann sind wir bestimmt in der Urkundenfälschung.

EnnoBecker  21.10.2014, 08:49
@wfwbinder
Der Scheck ist eine Urkunde.

Richtig. Aber ein anderer Bestandteil als die Pflichtbestandteile nach § 1 ScheckG gehört nun mal nicht dazu.

Ich habe sicherheitshalber nochmal nachgesehen (schon lange keinen Scheck mehr gesehen) - ich bin ziemlich sicher, dass ich noch nie einen Scheck gesehen habe, auf dem (!) ein Verwendungszweck steht. Das steht immer nur auf dem dranhängenden Papierschnipsel,, das man nicht mit zur Bank gibt. Reiße das Stück also ab und gib nur den Scheck zur Bank.


vulkanismus  20.10.2014, 19:59

Es gab/gibt auch Schecks ohne Papierschnipsel.

Und davon habe ich hunderttausende mit Verwendungszweck gesehen.