Sachbeschädigung an einem schrottauto?

4 Antworten

Es ist egal, wie alt, oder defekt das Auto ist. Es ist dir fremdes Eigentum, also Sachbeschädigung, ja. Am Ende hängt man dir mehr Schäden an, als du angerichtet hast.

Gegenfragen: Glaubst du, man darf deiner Oma, die vielleicht nicht mehr alle Zähne hat und schlecht hört, den Arm brechen?

Glaubst du, jemand darf bei deinem Rad, das klappert, die Reifen aufstechen?

Man darf es nicht und warum sollte es dann erlaubt sein, etwas das nicht dir sondern einem anderen Menschen gehört, kaputt zu machen? Natürlich schützt die Geschädigten die Polizei oder fändest du es gut, dass jeder deiner Oma den Arm brechen oder deinen Fahrradreifen aufschlitzen darf???


Leo11111 
Beitragsersteller
 15.11.2020, 15:03

Ich brauch meine Oma aber noch 🤨

Rat2010  15.11.2020, 15:38
@Leo11111

Andere vielleicht das kaputte Auto, die Lichter von dem Auto oder das Geld für die Lichter des Autos.

Leo11111 
Beitragsersteller
 15.11.2020, 15:39
@Rat2010

Ja schon aber in diesem Fall war der Wagen komplett demoliert .

Leo11111 
Beitragsersteller
 15.11.2020, 16:34
@Rat2010

Ich wiederhole nochmal: Das war ein unfallauto (Scheibe ist weg überall Dellen...)was komplett kaputt ist und schon seit Jahren rumsteht

Rat2010  15.11.2020, 19:26
@Leo11111

Die Antwort ist, dass es allein davon abhängt, was der Eigentümer des Unfallautos davon hält. Wie fändest du dein Handeln, wenn es deines wäre.

Ist es denn so schwer? Man begibt sich einfach auf die Seite des Betroffenen.

Sachbeschädigung (§ 303 StGB) ist ein relatives Antragsdelikt (§ 303c StGB). Insofern wird die Staatsanwaltschaft da wohl nur tätig werden, wenn der Eigentümer einen Strafantrag stellt oder erhebliches öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Wenn das Auto keinem gehört und durch die herumliegenden Splitter niemand gefährdet wurde, ist das wohl eher unwahrscheinlich.

Nichtsdestotrotz ist der Tatbestand der Sachbeschädigung hier wohl erfüllt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Gemäß § 303 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) erfüllt das mutwillige Beschädigen eines Autos den Straftatbestand einer Sachbeschädigung. Darin heißt es: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

ob das auch für ein Schrottauto gilt, oder der Eigentümer das als altes historisch antikes Auto gilt, wo es vielleicht keine Originalteile mehr gibt... ist nach dem Gesetz zweitrangig...das kann teurer werden als bei einem aktuellen Auto...


Leo11111 
Beitragsersteller
 15.11.2020, 16:35

Es war ein ford KA mit unfallschaden

tellerchen  15.11.2020, 16:41
@Leo11111

versuch dich mit dem im guten zu einigen...das Gesetz unterscheidet da nicht ob Schrott oder nicht...

tellerchen  15.11.2020, 16:47
@tellerchen

sowas ist mir schonmal passiert als Halter... habe mir nen Gutachter genommen... was die Frau auch noch bezahlen musste...bzw deren Versicherung...Gutachterkosten ca 800 Euronen plus Schadensaufstellung 2000 Euronen... Auto war fast neu... 6000km... du schreibst hier nicht, wie der Eigentümer reagiert..bzw was der sagt... würde mir nen Anwalt über Rechtschutzversicherung wenn hast nehmen.. ansonsten.. versuch das im guten zu klären... sonst könnte es teuer werden...