Rückzahlung von ALG 2 Bezügen nach Kündigungsschutzklage?
Ich wurde fristlos gekündigt. Somit bekam ich eine drei monatige Sperre vom ALG 1 und erhielt dafür ALG 2. Nun kam es zu einer Kündigungsschutzklage die ich gewonnen habe. Aus der fristlosen wurde eine fristgerechte Kündigung. Ich erhielt eine Abfindung und ich bekam drei Monate Lohnnachzahlung aufgrund der neuen Kündigungsfrist. Nun sah ich auf den Lohnabrechnungen, das mir der Arbeitgeber die Summe für die drei Monate die ich ALG 2 bekommen habe, von der Auszahlungssumme der Lohnnachzahlungen abgezogen hat. Kann der Arbeitgeber das machen?
2 Antworten
Wenn ihm das Amt die Aufforderung geschickt hat, das Geld abzuziehen , dann ja. Ansonsten mußt du das Geld ja selber von der Nachzahlung zurückzahlen.
Ist also gehupft wie gesprungen, wer das Geld zurückzahlt.
Scheinbar KANN er das, ja! 😜😁😎
Und PS:
ALG2 steht Dir für den Zeitraum dann nicht zu, musst Du zurück zahlen!
Oder hattest Du gedacht, dass Du nun beides behalten kannst???