Rückzahlung von ALG 2 Bezügen nach Kündigungsschutzklage?

2 Antworten

Wenn ihm das Amt die Aufforderung geschickt hat, das Geld abzuziehen , dann ja. Ansonsten mußt du das Geld ja selber von der Nachzahlung zurückzahlen.

Ist also gehupft wie gesprungen, wer das Geld zurückzahlt.


Tommi404 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 13:57

Vielen Dank für deine Antwort.

Scheinbar KANN er das, ja! 😜😁😎

Und PS:

ALG2 steht Dir für den Zeitraum dann nicht zu, musst Du zurück zahlen!

Oder hattest Du gedacht, dass Du nun beides behalten kannst???


Tommi404 
Beitragsersteller
 30.05.2021, 10:02

Danke für die Aussage.