Freund zahlt Schulden die er bei mir hat zurück, während ich ALG 2 Empfänger geworden bin?
Ein Freund hat Geld auf mein Konto überwiesen, dass er mir noch aus einer gemeinsamen Reise schuldet.
Ich bin momentan ALG 2 Empfänger, und der erste Betrag wurde angerechnet, mir wurde aber gesagt, wenn ich ihn erläutern könne, könne ich evtl. den verminderten Betrag wieder erhalten.
Was muss ich jetzt dem Jobcenter mitteilen, damit es dies tut?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
2 Antworten
Wieso fragst Du das hier im Forum?
Vielleicht beantwortest Du dem Jobcenter einfach deren Frage, also dass es sich um Dein eigenes Geld handelt, welches Du jemandem geliehen hattest? Was sonst wolltest Du ihnen denn sonst sagen?
Wenn es sich nicht um Einkünfte handelt, sollte das Geld auch nicht angerechnet werden. Aus diesem Grund fragen sie Dich doch danach.
Das Geld dürfte größtenteils futsch sein. So was macht man in bar.
Ich nehme mal ein Beispiel: Du bist berufstätig und zahlst jeden Monat deine Abschläge für Strom und Gas. Nun rutscht du in Alg2. Dann erhälst du bei den Jahresabrechnungen Rückzahlungen für Strom und Gas zurück. Diese Rückzahlungen werden dir von ALG2 abgezogen.
Was soll mir dieses Beispiel denn sagen? Bei dem FS handelt es sich um einen Freund, der Schulden zurückgezahlt hat. Ich hatte dazu das Urteil gefunden:
1. Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die als Darlehen mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, sind bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Im Grunde ist das aber zweitrangig, denn entweder handelt es sich nicht um Einkünfte, dann wären allenfalls Auswirkungen auf die Höhe des Vermögens zu prüfen, handelt es sich dagegen um Einkünfte, die angegeben werden müssen, so wäre die Umgehung dieser Verpflichtung und das "Verstecken" durch Barzahlung Sozialbetrug und damit strafbar.
Wieso sollte das Geld futsch sein, wenn es sich Rückzahlung von Schulden, also keine Einkünfte, handelt?
Und sollte das Geld anrechnungsfähig sein, so wäre ein Verschweigen und Trickserei mit Barzahlung Sozialbetrug.