Bin ich überhaupt noch krankenversichert und wenn ja, bei wem?
habe eine Frage bin seit den 10.02.2016 fristlos gekündighabe eine Kündigungsschutzklage gemacht ,der Gütetermin ist am 7.4.2016 Bekomme kein Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt haben mir 12 wochen eine Sperre gegeben ,da Sie abwarten wollen was das Gericht sagt.Und bekomme auch kein Geld von der Arge die sagt das Arbeitsamt ist zuständig und muss zahlen.Die Firma hat jetzt erst den januar lohn für Feburar gezahlt .Und jetzt habe ich am 4.4.2016 ein neuer Arbeitseinsatz von der Firma die mich gekündigt hat.Jetzt die Frage ich bin auf der Strasse umgenickt ,das Fußgelenk ist angeschwollen wer ist denn zuständig, bin ich überhaupt noch Kranken versichert . Vielen Dank für Ihre Antwort
4 Antworten
Hallo,
Quelle: hensche.de /arbeitsrecht
Während des ersten Monats einer Sperrzeit besteht zwar keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, doch hat der Arbeitslose während eines Monats nach Beendigung einer zuvor bestehenden Pflichtmitgliedschaft gemäß § 19 Abs.2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) weiterhin Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung.
Nach Ablauf dieses Monats, d.h. ab Beginn des zweiten Monats bis zur zwölften Woche einer Sperrzeit setzt die reguläre Krankenversicherung der Arbeitslosen (KVdA) ein (§ 5 Abs.1 Nr.2 SGB V). Anspruch auf Krankengeld besteht während einer Sperrzeit nicht (§ 49 Abs.1 Nr.3a SGB V).
Da der Arbeitnehmer während einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld bezieht, besteht keine Rentenversicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr.3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Also, Krankengeld nicht - notwendige Behandlung ja !
Hier ist einiges unklar:
Wenn jemanden fristlos gekundigt wird, dann muß ein arbeitsvertragswidiges Verhalten vorgelegen haben, ansonsten kann keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und auch es keine Sperre für ALG1 Zahlungen geben.
Warum will Dich diese Firma, die Dir fristlos gekündigt hat, wieder einstellen? Hat man in dieser Firma kalte Füße bekommen wegen der möglichen Unrechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung?
Was bedeutet den Januarlohn für Februar bezahlt? Handelt es sich hier um den Lohn vom Januar oder um den vom Februar?
Kommt es zu einem Arbeitsgerichtsprozess und du bekommst Recht, dann gilt die Kündigung als nicht ausgesprochen und die Firma muß bis zu einer ordentlichen Kündigung naürlich Dir Lohn zahlen und auch die Krankenkassenbeiträge dementsprechend abführen.
Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt, dann mußt Du Dich spätestes zum 1. April selbst versichern oder es besteht die Möglichkeit, dass Du beim Ehepartner als Familienmitglied ohne eigenes Einkommen mitversichert wirst.
Mit der Frage kommst Du reichlich spät um die Ecke ...;-(
Die Materie ist ziemlich kompliziert. Daher hier ein Link zu einem Artikel, der zwar nicht zu 100% auf deinen Sachverhalt passt aber alle wichtigen Regelungen in diesem Zusammenhang eindeutig und recht verständlich beschreibt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachversicherungspflicht-der-GKV---f264224.html
Desweiteren hoffe ich, dass Du gegen die Sperre des Arbeitsamt zumindest fristgerecht Einspruch eingelegt hast. Falls nicht, siehts nun recht düster aus.
Im Übrigen ist die Auskunft des Jobcenters nicht richtig.
Erhälst Du kein ALG1 und hast sonst keine ausreichenden Einkünfte, muss dir ALG2 gewährt werden (schon allein deswegen, weil damit die KV ja abgedeckt ist). Ggf. wird bei Einsetzen der ALG1-Versicherungsleistung dann verrechnet.
Hallo,
im 1.Monat besteht Versicherungsschutz durch den sog. nachgehenden Anspruch. Dann greift auch in der Sperrzeit die (für den AL) beitragsfreie Krankenversicherung über ALG 1.
Wenn aufgrund der Besonderheiten in Deinem Fall das nicht klappt, musst Du Dich selbst weiterversichern.
Viel Glück
Barmer