Darf ich als Rentner mit Grundsicherung über Kreditkarten verfügen?
2 Antworten
Wenn ein Kreditinstitut Dich als kreditwürdig betrachtet und Dir eine Kreditkarte überlässt, hat sich da niemand dran zu stören,. Die Frage ist nur, ob Du es schaffst, einen überzogenen Betrag vom geringen Geldeingang zu tilgen. Das ist dann allerdings Dein Problem.
Bei diesen "1-Satz-Fragen" weiß man nie, ob da nicht was ganz anderes hinter steckt:
Keine Bank wird Dir außer Prepaidkreditkarten etwas in der Art geben.
Oder geht es etwa darum, daß Du über eine normale Kreditkarte verfügst und dem Grundsicherungsamt das merkwürdig vorkommt?
Es soll ja böse Menschen geben die hierzulande Sozialleistungen beantragen und dann irgendwo jenseits der Grenze ein gut gefülltes Konto haben welches sie mittels der Kreditkarte von hier aus leeren. Das würde im Entdeckungsfall sicher Ärger geben.
Oder aber, ein Verwandter überlässt dem Grundsicherungsempfänger eine Partnerkarte. Da würde sich die Frage stellen, ob Schenkungen als Einkommen anzurechnen wären.
Was nun Sache ist, wissen wir nicht und wenn Du so schweigsam wie die meisten Fragesteller bist, werden wir es auch nie erfahren.
Hallo, vielen Dank für deine hilfreiche Antwort.
Bei der Kreditkarte handelt es sich um eine Visakarte mit einen geringen Betrag von 500,00€ .