Höhe des GKV Beitrags bei Kapitalauszahlung der LV nach Altersteilzeit
Jemand ist nach der Passivphase der ATZ jetzt mit 62 in Rente und freiwilliges Mitglied der GKV. Es bestehen 3 LV-Verträge mit einer Pensionskasse, die z.T. arbeitgebermitfinanziert , z.T. komplett selbst bezahlt wurden. Die aus allen Verträgen zu erwartende mtl. Rente wären ca. 110,00 €, der Kapitalisierungsbetrag ca. 25.000 €.
Die mtl. Rente beträgt aktuell nur 880,00 €, zusätzlich gibt es derzeit und in den nächsten Jahren noch Negativeinkünfte aus VuV.
Mit welchen Kosten (KK-Beitrag und Steuer) wäre eine Auszahlung der 25.000 € belastet?
Vielen Dank für fundierte Erläuterungen.
1 Antwort
GKV-Aspekt:
Wenn es sich um eine Direktversicherung (Gehaltsumwandlung) handelt, bei der das Kapital zu 100 % ausgezahlt wird, dann sind auf zusätzlich monatlich € 208,33 (= 25.000/120) für 10 Jahre Versicherungsbeiträge fällig, solange Du in jedem Monat versicherungspflichtige Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (z.Z. € 3.825) hast. Allerdings gilt dies nur für den vom Arbeitgeber mitfinanzierten Teil. Hast Du die Direktversicherungsprämie vollständig (aus versteuertem Einkommen!) selber getragen, dann entfällt für diesen Anteil die Versicherungsprämienpflicht.
ESt-Aspekte
Dazu sind mehr Angaben nötig!