Renovierung bei Auszug aus Mietwohnung?
Hallo,
ich ziehe aus meiner aktuellen Mietwohnung aus und habe untenstehende Fragen. Zum vertraglichen: ich war mit dem Mietvertrag schon beim Anwalt und gem. seiner Einschätzung sind die Renovierungsvereinbarungen im Vertrag unwirksam, weshalb BGB gilt. Jetzt konkret:
- Beim Ausbau der Küche ist die Tapete hinter der Küche beschädigt worden, weil der Spritzschutz der Küche geklebt wurde. Muss ich das reparieren, wenn da eh wieder eine Küche hinkommt?
- Ich habe nur 6 Monate in der Wohnung gewohnt und sie 11 Monate gemietet, was wären hier meine gesetzlichen Renovierungspflichten?
Danke schon mal!
2 Antworten
Hallo Kodiak,
für die Schäden beim Ausbau der Küche musst du aufkommen, auch wenn dort eine neue hinkommt. Mit der neuen Küche hast du nichts zu tun. Entweder der Vermieter baut eine ein, oder der nächste Mieter, oder keiner. Das ist deren Sache. Lediglich normale Abnutzung ist von der Kostenfreiheit gedeckt. Man kann auch ohne Schäden ausbauen.
Dein Anwalt wird wissen "Pacta sunt servanda", "Verträge sind zu erfüllen". Man kann nicht Bestandteile später ignorieren, oder anzweifeln, weil sie einem nicht mehr gefallen. Die Bedingungen und Pflichten waren dir zum Zeitpunkt der Unterschrift bekannt. Du hast einen Vertrag abgeschlossen.
Er hat seinen Teil erfüllt. Du kannst vor Gericht die Vereinbarungen zur Renovierung anfechten. Das kostet dich allerdings mehr als sie zu erfüllen oder zumindest einzulenken. Dank der Ansage, die Renovierungspflichten gar nicht erfüllen zu wollen, kann der Vermieter - ab diesem Zeitpunkt - Handwerker beauftragen und sie dir in Rechnung stellen. Du gibst ihm quasi einen Freibrief hierfür.
Renovierungen, die du selber durchführst, auf eigene Kosten und Verantwortung, kannst du ohne vorige Vereinbarung nicht später anrechnen oder gar rückgängig machen. DU wolltest sie, er hat es erlaubt. Als Beispiel, den Boden später rausreißen, weil du ihn für deine neue Wohnung brauchst, kannst du nicht, denn es handelt sich um einen unbeweglichen Gegenstand. Lediglich eine Ablöse käme in Frage, aber dazu ist er nicht verpflichtet.
Mein Tipp, versucht euch bitte unbedingt gütlich zu einigen. Mit Anwalt sind nun beide Seiten auf Krawall gebürstet, letztlich wird keiner bekommen was er möchte. Nur Verständnis für die jeweils andere Position und der Wille zu gütlichen Einigung werden hier zum Erfolg führen.
Meine Vermieterin wollte, dass ich beim Auszug alle Zimmer streiche, egal wie lange ich dort wohne. Habe zugesagt. Auch ich habe mich später auf die üblichen Fristen für Renovierung berufen. Nach sieben Jahren sah die Wohnung weiterhin gepflegt und gut aus, wozu Geld für Farbe und Arbeitszeit aufwenden? Habe die Wohnung dann letztlich doch gestrichen. Im Gegenzug hat sie Kacheln im Bad kostenfrei repariert. Wir haben uns nach Aufregern beiderseits also doch noch geeinigt.
Drücke dir die Daumen!
Danke für deine Einschätzung, stimme dir weitgehend zu, wenn allerdings der auf Mietrecht spezialisierte Anwalt sagt, dass eine bestimmte Regelung ungültig ist, dann vertraue ich ihm in diesem Detail, was aber nicht im Widerspruch zu deiner Empfehlung hinsichtlich Küche steht.
Relevant ist - wie hast Du die Wohnung bei Einzug übernommen - komplett renoviert?
also kann Dir im Maximalfall prozentual Abwohnung angerechnet werden.
Ich habe nur 6 Monate in der Wohnung gewohnt und sie 11 Monate gemietet, was wären hier meine gesetzlichen Renovierungspflichten?
konkrete Aussagen kann der Deinerseits involvierte Rechtanwalt von sich geben.
Nicht komplett renoviert, Decke war nicht renoviert, Wände frisch tapeziert, Boden neu gemacht.
RA will ich nicht ständig fragen, schon der erste Termin hat 250 EUR gekostet, also wenn ich da noch 5 Termine mache, dann kann ich auch einfach gleich auf die Kaution verzichten.