Vermietung einer Whg bzw. WG-Zimmers an einen Ausländer
Hallo liebe Foraner und Fachleute,
ich habe da wieder eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:
Frage 1: Muss der Vermieter einer Whg bzw. eines WG-Zimmers an eine/n Ausländer (z.B. einen Studenten, Flüchtling oder Berufstätigen) dessen Aufenthaltsgenehmigung sich vorlegen lassen oder sonstige Unterlagen ?.
Frage 2: Macht es einen Unterschied, ob man ein Zimmer/Whg an einen EU-Bürger oder einen Nicht-EU-Bürger vermietet ?.
Frage 3: Welche Unterlagen sollte sich der Vermieter insgesamt bei der Vermietung einer Whg bzw. WG-Zimmers zeigen lassen ? (Personalausweis, Reisepass... ???).
Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Zu 1) Zur Vermietung mußt Du Dir keinerlei Unterlagen vorlegen lassen.
Zu 2) Es gibt keine Unterschiede.
Zu 3) Um sicher seine Miete bezahlt zu bekommen, sollte man sich neben dem Ausweis auch die Bonität des Mieters nachweisen lassen. Bei der Vrmietung eines WG-Zimmers sollte man auch eine Warmmiete vereinbaren, damit spart man sich späteren Ärger bei der Abrechnung und möglichen Nachzahlungsforderungen.
Ansonsten sollte man halt all das berücksichtigen, was man auch beim Abschluß eines Mietvertrages beachtet. Beispielsweise, dass der Mieter seiner Meldepflicht nachkommt.
"Beispielsweise, dass der Mieter seiner Meldepflicht nachkommt." - am 1. April darf man solchen Unsinn von sich geben.
Soviel ich weiß, hat der Gesetzgeber hat keine besonderen Vorschriften erlassen, die man bei einer Vermietung an Ausländer beachten müsste.
Ausländer sind gemeinhin genauso gute oder schlechte Mieter wie Deutsche. Die einzige Barriere wäre ein eventuelles Sprachproblem, welches sich aber leicht mit einem Dolmetscher überwinden ließe.
Sind wir nicht alle Ausländer? Fast überall!
In D ist der Mieter meldepflichtig. Das ist anderswo anders.
Die Antwort auf deine Frage für D ist also nein, nein und liegt in seinem Ermessen.