Ex schenkt mir was und will es denn doch zurück?
Guten tag,
Mein ex hat mit mir schluss gemacht , wir hatten dann nochmal telefoniert wegen einer sache die ich klären wollte, denn ging es in das thema was mit den sachen ist die wir beiander haben, ich habe das ganze telefonat aufgenommen wo er klar und deutlich zu hören ist. Ich habe hier ein tablet von ihm was meine Tochter benutzt, er meinte darraufhin „das Tablet kannst du behalten das schenke ich dir“ .
ich habe darraufhin nochmal gefragt ob er geld dafür will das hatte er beneint.
am selben abend meinte er das er das tablet doch zurück haben möchte, und ich habe darraufhin gesagt das er es uns geschenkt hat. Dann kam nur noch nein das hätte er niemals gesagt und das hätte er niemals uns geschenkt. Ich habe ihn gesagt das ich ihn den teil gerne schicken kann dann meinte er nein er glaubt mir das nicht.
Meine frage ist jetzt: muss ich es ihm zurückgeben? Ich habe es ja auf dem habdy das er klar und deutlich gesagt hat das er es mir schenkt und kein geld dafür möchte. Ich steh jetzt im Zwiespalt weil er mir kommt mit er geht denn eben über die polizei etc.
3 Antworten
"Ich habe ihn gesagt das ich ihn den teil gerne schicken kann dann meinte er nein er glaubt mir das nicht."
Dafür gibt es versicherten Versand.
Ergo auf Werkseinstellung zurücksetzen und es dem Ex schicken.
Für die Tochter findet sich gewiss eine günstige Alternative.
ich habe das ganze telefonat aufgenommen
ohne sein einverständnis? wer macht sowas? das ist strafbar! §201 bzw. §201a stgb. solche "beweismittel", die unbefugt hergestellt werden, sind in zivilprozessen ungültig.
(vgl. https://www.anwalt-jochmann.de/strafbarkeit-von-heimlichen-bild-und-tonaufnahmen/)
weiss nicht, wie scharf du darauf bist, beschuldigte in einem strafverfahren zu sein. das käme dich unter strich noch teurer zustehen als die popeligen paar hundert euro für ein olles tablet. gib es ihm halt zurück und gut ist.
wenn du dich weiterhin drauf berufst, lass es halt darauf ankommen, dass er dich verklagt. aber, wenn du mit deinen heimlichen aufzeichnungen ankommst, rechtfertigt es den widerruf einer zuvor gültigen schenkung erst recht - da in deinem verhalten schwere verfehlungsgründe liegen, grober undank § 530 bgb.
(https://www.juraforum.de/lexikon/schenkung)
gewonnen hast du dann so oder so nichts.
Heimliche Tonaufnahmen sind per Gesetz verboten! 😛😁😎
Und werden als Beweis vor Gericht nicht anerkannt.
Wenn ich das mitbekommen würde, würde ich dich sofort anzeigen.
Wenn der sein Tablet zurück haben möchte, mache keinen Affen, gebe es zurück.