Ex schenkt mir was und will es denn doch zurück?

3 Antworten

"Ich habe ihn gesagt das ich ihn den teil gerne schicken kann dann meinte er nein er glaubt mir das nicht."

Dafür gibt es versicherten Versand.

Ergo auf Werkseinstellung zurücksetzen und es dem Ex schicken.

Für die Tochter findet sich gewiss eine günstige Alternative.

ich habe das ganze telefonat aufgenommen

ohne sein einverständnis? wer macht sowas? das ist strafbar! §201 bzw. §201a stgb. solche "beweismittel", die unbefugt hergestellt werden, sind in zivilprozessen ungültig.

(vgl. https://www.anwalt-jochmann.de/strafbarkeit-von-heimlichen-bild-und-tonaufnahmen/)

weiss nicht, wie scharf du darauf bist, beschuldigte in einem strafverfahren zu sein. das käme dich unter strich noch teurer zustehen als die popeligen paar hundert euro für ein olles tablet. gib es ihm halt zurück und gut ist.

wenn du dich weiterhin drauf berufst, lass es halt darauf ankommen, dass er dich verklagt. aber, wenn du mit deinen heimlichen aufzeichnungen ankommst, rechtfertigt es den widerruf einer zuvor gültigen schenkung erst recht - da in deinem verhalten schwere verfehlungsgründe liegen, grober undank § 530 bgb.

(https://www.juraforum.de/lexikon/schenkung)

gewonnen hast du dann so oder so nichts.

Heimliche Tonaufnahmen sind per Gesetz verboten! 😛😁😎

Und werden als Beweis vor Gericht nicht anerkannt.

Wenn ich das mitbekommen würde, würde ich dich sofort anzeigen.

Wenn der sein Tablet zurück haben möchte, mache keinen Affen, gebe es zurück.