Entscheidend ist auch für mich, was Franzl sagte. Wenn du den Beweis der Zusage führen kannst, dann kannst du die Forderung weiterhin durchsetzen, da sich der Schuldner dann glaubhaft nicht auf Verjährung berufen kann.
Durch die Zahlung von nicht geschuldetem Unterhalt wird kein eigenständiger Unterhaltsanspruch begündet. Ich kann mir das jedenfalls nicht vorstellen. Andererseits weiß ich nur, dass es gefährlich ist, einen Unterhalt zu zahlen, wenn er nachträglich in dieser Höhe bestritten wird. Denn das könnte ein Anerkenntnis darstellen. Aber dieser Fall ist ja nicht der deines Bruders. Also, er muss bestimmt keine Angst haben!
Ich meine auch, dass du zumindest sofort bei der Bank vorsprechen und das Geschehene darlegen solltest. Auch bin ich der Auffassung, dass nicht du der Bank die Zuwenigauszahlung nachweisen musst, sondern sie umgekehrt dir, dass sie korrekt gezahlt hat. Also wenn ein Fehler des Computers vorliegt, dann wird sich dies herausstellen oder im Falle der Nichterweislichkeit zu deinen Gunsten gehen.