Wenn der Unterhalt freiwillig gezahlt wurde, besteht auch nach Jahren kein Gewohnheitsrecht auf Bezug desselben. Du kannst die Zahlungen in voller Höhe einstellen. Ich bin der Ansicht, wer sich so verhält, hat auch den moralischen Anspruch auf die Hälfte des Unterhaltes verwirkt.

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Da hast Du tatsächlich einen Fehler gemacht. Aber mach nicht schon wieder den nächsten. Zeig den Typen an!! Erst mal alles der Personalabteilung melden, und dann Anzeige bei der Polizei. Klar ist das alles unangenehm. Aber nicht nur für Dich. Für den Typen doch auch. Das ist, soweit ich weiß, Mißbrauch von Abhängigen. Sowas wird bei uns bestraft. Und wenn man Dir wirklich kündigt, dann musst Du halt damit leben. Aber besser damit, als mit dem Mißbrauch. Und da nutzt Dir auch mehr Geld nix.

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So einen hartnäckigen hatten wir in der Familie auch. Da hilft nur völliges ignorieren. Das heißt, keine Wäsche waschen und auch keine Waschmaschine zur Verfügung stellen, nicht sauber machen (bei ihm im Zimmer), nicht für ihn kochen, Kühlschrank und Vorratsschrank abschließen, evt. Telefon abschließen, etc.. Ist ´ne extrem harte Methode und erfordert Kraft, ist aber äußerst wirksam!!!

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Das ist vermutlich daher möglich, da Dein Altersteilzeitentgeld nicht nur eine Aufstockung durch das Arbeitsamt erfährt, in der Regel sind das 20 %. Sondern auch noch durch Deinen Arbeitgeber. Ansonsten ist das nicht möglich, auch wenn durch das geringere Entgeld niedrigere Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen. Frag Deinen Arbeitgeber mal, ob er auch noch was drauflegt.

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