Arbeitsvermittlung privat bezahlen- kann man die Kosten irgendwie bei Steuer ansetzen?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob die Sache seriös ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen!

Aber wenn du nach der Vermittlung einer neuen Beschäftigungsstelle durch einen privaten Vermittler diesem ein angemessenes (Erfolgs-)Honorar aufgrund einer Rechnung (!) zahlst, hätte ich keine Bedenken, dieses als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen. Es trifft m.E. voll den gesetzlichen Tatbestand des Begriffs Werbungskosten (Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen).