Quellensteuer Kinderdepot zurückholen?
Wie kann man die anrechenbare Quellensteuer vom Kinderdepot zurückerstattet bekommen? Ist evtl. extra dafür eine Steuererklärung für das Kind nötig?
3 Antworten
Die Quellensteuer bei ausländischen Aktientransaktionen oder Dividenden kann mehr als die anrechenbaren 15% betragen. Wenn die Bank korrekte Steuerabrechnungen erstellt, verrechnet sie die 15% bereits mit der Abgeltungssteuer. Wenn nicht, hilft nur eine Einkommensteuererklärung.
Für Quellensteuern von mehr als 15% kann die deutsche Bank nicht erstatten und auch der deutsche Fiskus, der ja die Überbeträge nicht erhalten hat, kann nichts erstatten.
Der Betrag der Quellensteuer, der über die anrechenbaren 15% hinausgeht, kann ggf. von den Steuerbehörden im Ausland erstattet werden. Verschiedene Länder haben hier verschiedene Prozeduren. In manchen Ländern werden Erstattungen erst ab einer gewissen Höhe der Beträge gewährt. In anderen kann man durch entsprechende Registrierung vorab bereits die Erhebung bestimmter Quellensteuern vermeiden (und sich dann nur der Abgeltungssteuer unterwerfen). Was genau hier zutrifft, muss anhand der Regeln für das betreffende Land geklärt werden.
Meinst Du die Kapitalertragsteuer /Abgeltungsteuer?
Dafür gibts einmal den Freistellungsauftrag... und wenn die Person kein anderes Einkommen hat und über dem Sparerpauschbetrag liegt, reicht man vorher eine Nichtveranlagungsbescheinigung ein.
Im Nachhinein geht es nur über eine Steuererklärung - meines Wissens.
Danke. Nein, ich meine die abgeführte Quellensteuer (ausländ. Dividenden-Titel), aufgelistet als "anrechenbare Quellensteuer"
Vermute über Steuererklärung, weiß nicht ob nur dafür was vereinfachtes geht
ausl. Steuern werden auf die deutsche Steuer angerechnet, aber nicht erstattet