Pylonen auf öffentlichen Parkplatz aufstellen?
Vor meinem Haus sind auf beiden Seiten öffentliche Parkbuchten. Die Straße ist auf 30 km/h reduziert. Wenn ich abends nach Hause komme, ist kein Parkplatz vor meinem Haus mehr frei. Um dies zu ändern, habe ich drei Pylonen vor meinem Haus in die Parkbucht gestellt um für mich den Parkplatz zu reservieren. die Pylonen sind keine Verkehrsbehinderung und greifen nicht in den Verkehrsfluss ein.
Ist dies zulässig oder strafbar.
7 Antworten
Deine erste Frage ist, ob die Reservierung des Parkplatzes zulässig ist.
Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche, d.h. nach §32 Abs. 1 StVO ist es verboten "Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann." Das Blockieren eines Parkplatzes würde evidenterweise das Parken für andere erschweren. Im besten Fall wird Dir also eine Ordnungswidrigkeit zu Lasten gelegt.
Das Blockieren eines Parkplatzes kann auch als unerlaubte Sondernutzung verstanden werden - insbesondere dann, wenn Du beispielsweise Möbelstücke oder irgendwelche Gartengeräte dafür verwendest. Den Platzbedarf eines Umzugswagens mit Stühlen und Besen zu markieren, um den Parkplatz freizuhalten, fällt in diese Kategorie. Ein Umzug, der solche Anforderungen stellt, sollte bei der lokalen Straßenverkehrsbehörde angemeldet werden. Dann wird offiziell der erforderliche Bereich für eine gewisse Zeit für diesen Zweck gesperrt.
Die verschärfte Interpretation würde die Nötigung nach §240 StGB bemühen, denn Du würdest die anderen Verkehrsteilnehmer, die ja auch verzweifelt einen Parkplatz benötigen, dazu nötigen, einen woanders zu suchen. Diese Hinderung an der Nutzung ist lt. StVO rechtswidrig und damit liegt im Prinzip eine Nötigung vor.
Stellst Du Deine Oma auf den Parkplatz und sie strickt während Deiner Abwesenheit einen Pullover für Dich, so wäre das der gleiche Sachverhalt, jedoch würden dann womöglich ungeduldige Autofahrer, die die Oma verscheuchen wollen, auch eine Nötigung begehen. Die Oma wegschubsen oder bedrohen, damit sie weggeht, ist nämlich auch nicht zulässig, obwohl ihre Anwesenheit dort ja auch bereits rechtswidrig ist.
Würde jemand den Parkplatz trotz Pylonen nutzen und diese beiseite stellen, wäre das durchaus gestattet.
Würde jemand die Pylonen nicht beiseite stellen, sondern einfach darüberfahren und sie dadurch beschädigen, so hättest Du durch die ursprünglich bereits rechtswidrige Verbringung der Pylonen auf der Straße ein Problem, hier irgendeine Art von Schadensersatz geltend zu machen.
Die zweite Frage, die Du stellen solltest, wäre, ob Du einen Anspruch geltend machen kannst.
Wenn die Ausweisung von Parkplätzen öffentlich erfolgt, besteht Deinerseits kein Anspruch auf einen bestimmten oder auch nur überhaupt irgendeinen Parkplatz. Öffentlich ist nun mal öffentlich. Du kannst also nur auf Glück versuchen, einen Parkplatz zu finden.
Es gibt keine Grundlage für einen Parkplatzanspruch, wenn dieser nicht in der Nutzungsart der öffentlichen Parkplätze bereits verankert ist. Es gibt beispielsweise in Wohngegenden Bereiche, in denen Du von 08:00 bis 17:00 Uhr frei parken kannst, jedoch von 17:00 bis 08:00 nur mit einem Bewohnerparkausweis. Die Anzahl der ausgegebenen Parkausweise steht in einer sinnvollen Korrelation zu den verfügbaren Parkplätzen und Du bekommst nur einen, wenn Du Deine Rolle als Bewohner in der jeweiligen Umgebung nachweisen kannst. Für eine solche Ausweisung wäre die lokale Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt zuständig (§45 StVO).
Weist Du eine Behinderung auf, so kannst Du auch die Einrichtung eines wohnnahen Behindertenparkplatzes beantragen. Dies wäre jedoch i.d.R. kein personalisierter Parkplatz, sondern jeder Autofahrer mit einem Behindertenausweis könnte diesen nutzen.
Du kannst auch versuchen, ein Stück öffentlichen Grund von der zuständigen Stadt bzw. Gemeinde zu erwerben. Dann gehört Dir persönlich dieses Stück der Straße und Du persönlich kannst entscheiden, wer dort parken darf. In Bereichen mit knappen Parkplätzen dürfte diese Option jedoch i.d.R. nicht bestehen.
Darf ich einen Parkplatz freihalten?
Es ist nicht erlaubt, einen Parkplatz freizuhalten, indem entweder ein Hindernis (z. B. ein Stuhl) in die Parklücke gestellt oder eine Person mit dem Freihalten beauftragt wird, sodass nur Sie darin parken können.
Gibt es eine Strafe, wenn ich den Parkplatz freihalte?
Es kann sein, dass Ihnen Nötigung oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen und entsprechend geahndet wird.
Wie kann ich legal einen Parkplatz freihalten?
Es ist möglich, z. B. für einen Umzug ein mobiles Parkverbot zu beantragen, sodass nur Sie bzw. der Umzugswagen dort parken kann.
"Strafbar" weiß ich nicht, aber es ist ganz sicher nicht zulässig, einen öffentlichen Parkplatz für sich selbst zu reservieren. Wenn abends direkt vor Deinem Haus kein Platz mehr frei ist, musst Du halt weiter weg parken oder auf Deinem Grundstück.
🤔 da es ausschließlich ein Feierabend Zustand zu sein scheint, wird es sich überwiegend um parkende Anlieger handeln.
Wer zuerst kommt, malt zuerst, so ist es in vielen Klein- und insbesondere Großstädten, wenn man keinen gemieteten Parkplatz hat !
Angenommen, alle Anlieger kommen auf diese Idee, Pylonen aufzustellen ......🤷♀️
Wenn du den Parkplatz von irgendwem anmietest, ja. Ansonsten gleichviel Chance für alle.
Strafbar kann es werden, wenn du planen verwendest, die in der StVO definiert sind. Dann könnt nämlich jemand davon ausgehen, dass ein rechtmäßigen Verwaltungsakt ergangen ist. Und da du das nicht darfst sind wir in der Amtsanmaßung. Solltest du ein Hinderniss bereiten, steigt die Strafe schnell hoch. Insbesondere die fahrerlaubnis ist in Gefahr.