Privatverkauf Kleinanzeigen, Drohung von Nutzern mit Finanzamt?

3 Antworten

Was genau hast du denn verkauft? Handelsware mit Gewinnerzielungsabsicht? Dann geht es dem Nutzer eher darum, dich anzuschwärzen, weil du ohne Gewerbe, Haftung und Rücknahmekosten unter seine Preiskalkulation haust :-O


Handsam 
Beitragsersteller
 07.10.2020, 19:16

Hallo auch, danke für die Antwort. Ja ich habe im Sinne der Gewinnbeabsichtigung gekauft und verkauft.

ich hatte schon Kontakt mit meinem Rechtsanwalt und auch mit meinem Steuerberater. Die sind der selben Meinung. Dennoch habe ich glücklicherweise die Steuererklärung für 2019 noch nicht abgegeben, die habe ich jetzt nachträglich verbessern lassen mit meinen Umsätzen Gewinn etc. und werde das gleiche für 2020 tun. Dann bin ich auf der sicheren Seite denke ich.

imager761  08.10.2020, 07:23
@Handsam

Noch einmal: Hier geht es vorrangig nicht um Steuern, sondern dir deinen Account sperren zu lassen, solange du ohne Widerufsrecht, Rücknahme, Haftung usw. eines gewerblichen Anbieters zum Schaden Dritter handelst.

Es gibt noch keinen bestandskräftigen Bescheid, also kann alles geändert werden.

Dein Steuerberater wird das schon zu einer Zufriedenheit regeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast Du die Einkommensteuererklärung für 2019 überhaupt schon abgegeben?

Offenbar nicht. Entsprechende Steuerzahlungen sind das einzige, was zu "befürchten" ist.


Handsam 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 13:51

Hallo, danke für die Antwort.

Ich hatte sie vor 2 Monaten abgegeben, jedoch hat der Steuerberater gemeint, dass da nochmal was bearbeitet werden müsste und ich diese mit angeben kann.
Habe jetzt am Mittwoch einen Termin, er hat mich darum gebeten meine Aufstellung mit auszudrucken, was ich für wieviel verkauft habe in dem Zeitraum ect.

Ich will halt nur keine Probleme mit dem Finanzamt, solange ich da nur was nachzahlen muss, soll es mir recht sein.

tabakguru  27.09.2020, 17:32

Ganz so einfach ist es auch nicht, da hier vermutlich bereits eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen könnte, auch wenn diese noch als Kleinunternehmer möglich ist.

Vermutlich passiert tatsächlich nicht viel. Die Gewerbeanmeldung sollte trotzdem vorgenommen werden.