Ebay Kleinanzeige Steuerfahndung?

5 Antworten

Lass mich raten: Die ebayerin ist Züchterin und ärgert sich, dass du Kätzchen deines Wurfs unter ihrem Preis verkaufst.

Lass sie doch: Du darfst Katzenkinder aus dem Wurf deiner Katze bei ebay-Kleinanzeigen verkaufen. Katzenmütter anzukaufen um mit dem Wurf Kasse zu machen allerdings nicht. Und das sogar ohne Impfung, Wurmkur oder Chip, was es noch günstiger macht.

Es gibt keine "Steuerfahndung Zoll".

Es gibt die Steuerfahndungen bei den Finanzämtern und es gibt die Zollfahndung.

Ein Käufer kann nicht erkennen, ob er aus einer "Steuerhinterziehung" heraus kauft.

Warum man Verkäufe als Gewerbe anmelden muss, ist hier unklar.

Ob die Einnahmen aus der Tierzucht überhaupt als gewerbliche Tierzucht versteuert werden müssen, ist hier unklar.

Niemand muss an einen Endabnehmer eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. stellen (Zudem sprechen Steuerfahnder immer von Umsatzsteuer).

Man kann 2400 Katzen für jeweils 100 Euro im Jahr verkaufen und muss dafür keinen einzigen Euro Gewerbesteuer zahlen.

Verkaufsanzeigen erfüllen NIE den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Zudem können Verkäufe IN 2020 frühestens im Jahr 2021 zur Steuerhinterziehung werden, denn die Steuern sind vorher gar nicht entstanden.

wilees hat absolut recht (bis auf das mit dem "Kleingewerbe", aber ich bin heute nicht zum Krümelkacken hier).

Abgesehen von der Zurschaustellung absoluter Ahnungslosigkeit seitens der

Ebayerin

ist niemand für die Steuermoral seiner Zeitgenossen verantwortlich.

Es handelt sich auch nicht um ein Gewerbe und eine Einkunftserzielungsabsicht ist auch nicht erkennbar.


Heide111 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 11:07

Vielen lieben Dank :)

Ein/e Wichtigtuer/in vom Dienst ..... mehr nicht.

Jeder Käufer bekomnt Rechnung mit ausgewiesener MWST?

Allein an dieser Aussage lässt sich schon festmachen wie dumm diese Person ist. Denn soweit Du ein "Kleingewerbe" betreiben würdest, dürftest Du nicht einmal die Mehrwertsteuer ausweisen.

Hinzu kommt .... wo liegt die Gewinnerzielungsabsicht , beim Verkauf ungewollt entstandener Katzenjungen. Über die real entstandenen Kosten hinaus ( bis zum Verkauf .... Futter, Impfung bla, bla, etc. ) kannst Du den erzielten Erstrag auch problemlos / formlos dem FA melden ohne ein "Gewerbe" anmelden zu müssen. .... Also Dummschwafler.

Ich habe keine Ahnung wie ich damit jetzt umgehen soll,

Lasse sie / ihn schwafeln.


Heide111 
Beitragsersteller
 27.10.2020, 03:20

Vielen lieben Dank für die Antwort :)

HAHA, diese Geschichte stinkt doch zu Himmel. Das ist nie im Leben eine von der SteuFa. Glaube mir ich war sehr lang bei dem Verein da ist jamand einfach nur neidich.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung