Mir ist zwar kein Lebensmittel bekannt, dass sich problemlos in einer Garage produzieren lassen würde. Die Frage lautet hier also, wie kannst du in der Garage sicherstellen, dass die Lebensmittel, die du produzierst für die Konsumenten sicher sind und diese keinen Schaden davontragen, wobei hier von empfindlichen Personen, sogenannten Yopi´s auszugehen ist (Young, Old, Pragnant, Ill- People).

Bevor du mit Deiner Lebensmittelproduktion startest solltest du folgende Schritte erledigen.

  1. HACCP System erstellen und Raum, Produkt, Kennzeichnung, Hygienestandards, Reinigung, Mitarbeiterschulung, sowie die zugehörigen Risikoanalysen erstellen.
  2. Die Produktion unter den im HACCP System festgelegten Vorgaben vorbereiten
  3. Gewerbe anmelden
  4. Gewerbe dem zuständigen Gesundheits- oder Veterinäramt melden (Die Meldung an die Gesundheitsbehörden sind verpflichtend, damit diese die erforderlichen Kontrollen durchführen können)

Im Laufe des Prozessen werden wahrscheinlich weitere Anforderungen auf dich zukommen. Da nicht genau bekannt ist, was du vor hast, kann ich hierzu im Vorfeld leider nicht viele sagen. Ist stark von den Produkten abhängig, die du herstellen möchtest.

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Du hast ohne Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz geparkt und damit einen Vertragsverstoß begangen, der mit 30,- Euro geahndet wurde.

Da hing mit Sicherheit so eine langer gelber Zettel an der Windschutzscheibe mit den Details und der Zahlungsaufforderung.

Grundsätzlich sind derartige "Strafzettel" rechtmäßig, so dass du an der Zahlung nicht vorbei kommst.

Ignorieren bringt da wenig, macht die Sache nur noch teurer.

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Ob das so richtig ist ist ohne die näheren Informationen aus dem Arbeitsvertrag nicht optimal zu klären.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, kann der Arbeitgeber Überstunden durchaus in Freizeit ausgleichen.

Wenn er dir die Überstunden jetzt erst mit Freizeit ausgleichen möchte, könnte er bei einer 40 Stundenwoche nur ca. 310 ausgleichen. Es blieben bei dieser Rechnung noch ca. 190 + x Stunden übrig, die er zusätzlich mit dem letzten Gehalt auszahlen müsste.

(Während der Zeit in der du die Überstunden abbaust, wirst du selbstverständlich weiterhin bezahlt.)

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Du hast ja nichts bekommen, also musst du auch nichts zahlen.

Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Ware ordnungsgemäß bei dir ankommt.
Weder die Sendungsverfolgung noch die Unterschrift reichen im Ernstfall als Nachweis aus, dass du die Ware auch bekommen hast.

Du kannst vielleicht den Versender freundlich darauf hinweisen, dass du nichts bekommen hast, damit er sich mit DPD auseinandersetzen kann.

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Nein. Das Widerrufsrecht gilt nur für gewerbliche Verkäufer.
Außer, das Gerät hat einen Mangel, der dir bekannt war über den du den Kunden nicht informiert hast.
Die Mängel sollten vorzugsweise in der Artikelbeschreibung enthalten sein.

Bei mündlichen Absprachen könnte es schwieriger werden.

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Es gibt am Ende eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Wenn du vorab eine Anzahlung gemacht hast wird das auf der Rechnung entsprechend vermerkt. Die Ausstellung von Zwischenrechnungen ist unüblich und nicht verpflichtend.

Die Anzahlung wird ja zudem im Kaufvertrag festgelegt sein. Das ist als Dokument für die Zahlungsverpflichtung ausreichend und der Überweisungsbelegt gilt als Zahlungsbestätigung.

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Der Arbeitsvertrag regelt dies üblicherweise.

Wenn im Vertrag nicht geregelt ist auf welchem Weg dir dein Arbeitgeber das dir zustehende Geld übermitteln muss, kann er sich diesbezüglich frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass er dir das Geld für die geleistete Arbeit vollständig gibt.

Zur genauen Klärung musst du einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen und das prüfen.

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Wenn der Vermieter die Entrümplungsfirma beauftragt hat, ist das erst einmal alles Rechtens.

Wenn durch die Vorgehensweise keine Gefährdungslage bestand und das hat sich die Polizei mit Sicherheit angeschaut, hat die Polizei keine Handhabe.

Was hätte sie deiner Meinung tun sollen?

Werktags 7 Uhr ist kein Problem. Ankündigung derartiger Arbeiten ist nicht erforderlich.

Der Einzige der eventuell etwas machen könnte ist der Eigentümer der Möbel, soweit er Interesse daran hat. Der muss das aber direkt mit dem Vermieter klären.

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  1. Wenn dir die Firma eine Metro Karte gegeben hat, kannst du mit der Karte auch einkaufen gehen. Es sei denn es gibt abweichende Regelungen.
  2. Solange auf der Karte kein Kreditlimit eingetragen ist, wird sich die Firma nicht dafür interessieren, ob du in der Metro einkaufen warst oder nicht
  3. die Metro meldet die Daten nicht aktiv an den Arbeitgeber. Allerdings ist die Metro ein Großmarkt für Wiederverkäufer. D.h. der Arbeitgeber kann bei der Metro jede Rechnung erneut abfragen. Entweder im Markt selber oder über das Onlineportal. Damit hat er die theoretische Möglichkeit nachzuschauen wann was gekauft wurde. Aber wieso sollte er sich dafür interessieren. Absetzen kann er die Rechnungen ja nicht.
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Grundsätzlich sind zum Mietende die Wohnung und alle Schlüssel zurückzugeben.

Die Rückgabe der Wohnung hat wohl funktioniert, nicht aber die Rückgabe der Schlüssel.

Wenn dein Opa 4 Schlüssel erhalten hat, aber nur 3 zurückgegeben worden sind, stellt das zunächst einmal ein Problem dar, da der 4 Schlüssel ja noch in eurem Besitz oder in falsche Hände geraten sein könnte, so dass sich jemand Zutritt zum Haus und zur Wohnung verschaffen könnte.

Über die eidesstattliche Versicherung möchte der Vermieter nun sicherstellen, dass deine Mutter den Schlüssel definitiv nicht hat, dieser also verloren ist. Ob das ok ist müsst ihr selber entscheiden.

Im Ernstfall kann der Vermieter hier den Austausch der kompletten Schließanlage verlangen. (Hier gehe ich davon aus, dass es ein Schlüsselprotokoll gibt, in dem lediglich vermerkt ist, dass 3 Schlüssel übergeben wurden. Steht in dem Schlüsselprotokoll, dass alle Schlüssel zurückgegeben wurden, dann sieht es besser aus.)

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So ganz verstehe ich das noch nicht.

Dein eigentlicher und offensichtlich realer monatlicher Gewinn liegt bei 2.500 Euro. Du möchtest diesen aber künstlich auf 9.000,- Euro "hochdrehen" und dafür auch noch Steuern zahlen?

Eine derartige Vorgehensweise hört sich mehr nach einem illegalen Geschäft als einem ernsthaften Unternehmen an.
Wenn meine Vermutung in diesem Punkt stimmt, wirft das beim Finanzamt auf jeden Fall Fragen auf. Üblicherweise haben die Finanzämter ausreichende Vergleichszahlen anderer Unternehmen, so dass mit Rückfragen zu rechnen ist.

Das größere Problem tritt dann aber bei einer Betriebsprüfung auf, die eventuell erst in einigen Jahren stattfindet. Je nachdem was der Kostenblock von 6.500 Euro ist kann das dann ziemlich unangenehm werden.

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Zu wenig Wechselgeld erhalten. Was kann ich machen?

Ich bin 19 Jahre alt und war gestern Abend im Trinkgut Alkohol kaufen. An der Kasse hat mich ein Azubi bedient, leider ist dabei aber ein Fehler beim Rückgeld passiert:

ich habe ihm einen 20€ Schein gegeben und er hat diesen in die Kasse getan, dann erschien aber eine Fehlermeldung und die Kasse hat auf einmal nicht mehr funktioniert. Daraufhin hat der Azubi seine Kollegen angefunkt, die sich allerdings geweigert haben ihm zu helfen und in einem recht schroffen Ton meinten er solle einfach weiter machen. Verständlicherweise war der Junge dadurch ziemlich gestresst und musste den Rückgeld Betrag im Kopf ausrechnen, einen Kassenbon konnte man bei der Kasse auch nicht mehr ausdrucken was für mich erstmal aber kein Problem war. Als ich dann aber aus dem Geschäft raus bin und mein Geld wegstecken wollte ist mir aufgefallen dass ich ja mit 20€ gezahlt habe und 10€ Zu wenig Wechselgeld erhalten habe. Mir selbst war das an der Kasse auch nicht aufgefallen da es zwischen Einzahlung und Rückgeldgabe ja diesen Vorfall mit dem kassenausfall gab. Ich bin dann direkt wieder rein in das Geschäft und habe diesen Fehler dem Azubi mitgeteilt, dieser wollte mir das Geld auch sofort wieder geben dann hat sich allerdings ein Kollege eingeklinkt der zuvor nicht an der Kasse war. Dieser fragte dann unfreundlich ob der Azubi wirklich sicher ist und zu mir im gleichen Ton dass sie Später einen Kassensturz machen können und mich dann anrufen wie’s aussieht. Bis dahin war das alles auch kein wirkliches Problem für mich, weil kann ja jedem mal passieren und ich kann mir ja nachher meine 10€ abholen und gut ist- hab ich mir so gedacht.

Als ich dann aber angerufen wurde, wurde mir mitgeteilt, dass sich 15€ zu viel in der Kasse befinden mir meine 10€ aber trotzdem nicht zurückgezahlt werden können. Jetzt stelle ich mir die Frage warum sie mir die 10€ nicht zurückgeben dürfen obwohl ja nachweislich zu viel Geld in der Kasse ist. Darf der Laden das dann überhaupt behalten? Wird ja schließlich nicht versteuert denke ich mal.

Leider habe ich aber auch den Kassenbon nicht um den Fehler zu beweisen, da der Druck mit der kaputten Kasse nicht möglich war. Das ist ja aber auch wiederum nicht meine Schuld und jetzt bin ich die mit 10€ weniger in der Tasche. 😬

Danke schonmal für antworten.

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Wenn du das Rückgeld nicht gleich nachzählst und Fehler vor Ort klärst, hast du keine Chance mehr. Der Händler muss das Geld nicht mehr herausgeben.

Wenn der Händler 15 Euro zu viel in der Kasse hatte, könnte er zumindest aus Kulanz hier weiterhelfen. Das ist aber lediglich eine persönliche Meinung.

Die 15 Euro zu viel in der Kasse versteuert der Händler im Übrigen, da die 15 Euro beim Kassenabschluss in der Kasse waren und als außergewöhnliche Einnahmen zu verbuchen sind.

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