Pflegekindern etwas vererben - gibt es gesonderte Freibeträge?

2 Antworten

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Pflegekinder haben keinen Erbanspruch gegen ihre Pflegeeltern und damit auch keinen Pflichtteilsanspruch nach dem Gesetz.

Auch bezüglich der Erbschaftssteuer gibt es keine Ausnahmen

Nein, keine gesonderten Freibeträge.