Auslandskonto für Gespartes bei eidesstattlicher Versicherung, ist das erlaubt?
Hallo,
ich habe eben in einer anderen Frage schon mal eine Frage zu meiner Situation gestellt. Nun habe ich im Internet gesehen, dass es für Leute mit einem Schufaeintrag die Möglichkeit gibt, ein Konto im Ausland abzuschließen, was ja dann nicht in die Gefahr geraten kann, gepfändet zu werden.
Mir geht es nicht darum, irgendjemanden zu betrügen, sondern darum, dass ich sehr hohe Freibeträge auf meinem P-Konto habe, so dass ich Geld für mich und meine Familie sparen könnte, allerdings Angst habe, dass dieses gesparte Geld dann vom Gerichtsvollzieher wieder gepfändet wird. Ist das eine Straftat, wenn ich dieses gesparte Geld auf ein Auslandskonto überweise? Und falls das legal ist, welche Auslandskonten könnt ihr empfehlen, ich halte die Schweiz ja für sehr sinnvoll, da diese nicht zur EU gehört.
Vielen Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Die Eidesstattliche Versicherung hat nichts mit der Insolvenz zu tun, wie die beiden bisherigen Antwortenden meinen. Die Eidesstattliche Versicherung ist eine Momentaufnahme des Vermögens und Einkommens. Es ist selbstverständlich erlaubt ein neues Konto zu eröffnen wo auch immer und Geld darauf zu führen. Ich halte ein Konto im Ausland sehr wohl für eine Möglichkeit einer möglichen Pfändung zu entgehen. Wenn in 3 Jahren eine erneute Eidesstattliche Versicherung verlangt wird, muss dieses Konto allerdings angegeben werden. Aber ein Konto im Ausland dürfte schwer zu pfänden sein.
Hier gibt es Auslandskonten: http://www.asset-protection-management.com/offshore-banking-auslandskonto-offshore-konto/
Mach ein Konto in der Schweiz, z.B. Postbank. Lass Dir danach eine Travelcash Prepaid Karte senden. Dann kannst Du von dem Konto dorthin überweisen usw. Alles klar? Sparen kannst Du dort auch oder Geld anlegen. Würde ich aber nicht machen, weil Du dann irgenwan wieder mal im Rahmen der nächsten EV korrekte Angeben machen musst.