Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?
Guten Tag zusammen,
ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.
Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.
Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.
Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.
Nun zu meinen Fragen dazu:
1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?
2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen?
3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?
4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)
Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne.
Einen schönen Tag euch!
1 Antwort
- Ja.
- Gewerbeanmeldung nötig, wenn man damit Reklame auf anderen Seite wie Instagram macht. Steuerersparnis ergibt das nicht, wenn man davon absieht, dass man die Gebühr für die Gewerbeanmeldung abziehen kann.
- Nein, es ist Werbung, keine Kunst.
- Die Einnahmen hat man vermutlich auf dem Bankkonto, oder bei Paypal udn die Ausgaben sollte man genau festhalten.
Steuern kann man sparen, wenn man in der Umsatzsteuer die Regelbesteuerung wählt, weil man dann aus seinen Kosten Vorsteuerabzug hat.
Gibt es als Kleingewerbe nicht eine Freigrenze von 9.000€ im Jahr oder sowas? Dachte ich hätte da mal was gelesen?
Jeder hat einen Grundfreibetrag von 9.868,- Euro die vom zu versteuerndem Einkommen Einkommensteuerfrei sind. Aber die verbraucht man im Allgemeinen ja mit der Hauptbeschäftigung, von der Du nichts geschrieben hast.
Für ein Nebeneinkommen sind 410,- Euro pro Jahr frei.
genau richtig. Von dem her zahlt man dann eben auf den tatsächlichen Gewinn seinen normalen Steuersatz wenn man kein Gewerbe angemeldet oder?
Gewerbeanmeldung ist keine Sache der Steuer. Wenn man die Gewerbeanmeldung unterlässt ist es eine Ordnungswidrigkeit. Auf die Höhe der Steuern hat es keinen Einfluss.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, egal, ob mit, oder ohne Anmeldung.
Super danke das hat mir wirklich weitergeholfen.
Heißt also man muss es in der Steuererklarung einfach als Nebeneinkünfte angeben.
Und so wie ich es verstanden habe ist keine Anmeldung als Gewerbe nötig solange man keine Reklame auf anderen Seite wie Instagram macht oder? Heißt also solange man über die Plattformen die Vergütung bekommt läuft es als Nebeneinkünfte?
Danke nochmal für die super Antworten!
Achso und in der Steuererklärung kann ich dann auch meine Ausgaben den Einkünften gegenüberstellen und muss nur auf den Gewinn Steuern zahlen oder? Also auch wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe?
Nochmal, ob Gewerbe angemeldet, oder nicht, die Gewinnermittlung und die Höhe der Steuer ist gleich.
Aber keine Gewerbeanmeldung zu machen ist eine Ordnungswidrigkeit, dass kann ein Bußgeld kosten.
ok danke. Aber ab wann muss man denn ein Gewerbe anmelden? Also ab wann wird es zur Pflicht in dem Zusammenhang von oben?
nach außen Auftritt, also wenn es bei Instagram usw. erscheint.
Ok danke schon mal :) Super hilfreich die Antwort!
Zu 2.: Gibt es als Kleingewerbe nicht eine Freigrenze von 9.000€ im Jahr oder sowas? Dachte ich hätte da mal was gelesen?
Zu 4.: genau richtig. Von dem her zahlt man dann eben auf den tatsächlichen Gewinn seinen normalen Steuersatz wenn man kein Gewerbe angemeldet oder?