Fällt hier die Schenkungssteuer an - Schenkung ins Ausland?
Wenn man als Inländer einen anderen Inländer beschenkt, trägt der Beschenkte ja die Kosten für die Schenkungssteuer, wobei der Schenker mithaftet. Wie sieht es allerdings aus, wenn der Schenker in Deutschland lebt, der Beschenkte aber im Nicht-EU-Ausland (und auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat). Wir ignorieren mal die Freibeträge.
Muss der Schenker in Deutschland Schenkungssteuer zahlen? Zwischen Deutschland und dem Land B gibt es kein DBA bezüglich der Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer.
1 Antwort
§ 2 (1) ErbStG:
Die Steuerpflicht tritt ein....wenn ...der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung ein Inländer ist, für den gesamten Vermögensanfall (unbeschränkte Steuerpflicht).
§ 20 (1) ErbStG:
Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker,...
Also zweimal ja.