Antwort
Also in der Theorie ist erstmal egal, von welchem Konto das Geld kommt wenn er "beweisen" kann dass er das Geld bezahlt hat und nachvollziehbar ist für was das Geld ist. Allerdings ist das ein wenig fragwürdig. Wenn es eh nicht an das "richtige" Kind ging bzw. nicht an dich als Empfangsberechtigte Person, ist die Schuld theoretisch auch nicht beglichen, also bleibt bei der Pfändung alles beim alten und die würde entsprechend weiter bearbeitet.
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