Pauschalmiete möglich?

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Es gibt die "Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten" (HeizkostenV), die (wie der Name vermuten lässt) eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt. § 2 nimmt Gebäude mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, davon aus. Die Unterverteilung in WGs ist nicht ausdrücklich geregelt.

Ich bezweifele allerdings, dass die Installation von Zwischenzählern in der Regel möglich und zumutbar ist.

Davon einmal abgesehen juckt die HeizkostenV niemanden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Es gibt keinerlei Zwangsmittel des Staats zur Durchsetzung, lediglich der Mieter ist dazu berechtigt.


Quattro 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 21:18

Dankeschön für deine Antwort! Eine zumutbare Installation von Zwischenzählern bezweifle ich auch.

Weiteres Beispiel, ich gebe im Mietvertrag eine Pauschalmiete inkl. Heiz- und Warmwasser pauschal an. Der Mieter ist einverstanden und unterschreibt. Darf dann aber im nachhinein und/oder zukünftig dennoch eine verbrauchsabhängige Abrechnung verlangen?

Answer123  30.01.2022, 22:32
@Quattro

Sofern die HeizkostenV hier anwendbar ist: Ja, darf er. Die HeizkostenV geht vertraglichen Vereinbarungen vor.

Der Mieter hätte dann auch das Recht, den auf die Heizkosten entfallenen Teil der Miete um 15 % zu kürzen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV).

Wichtige Frage wären daher für mich immer: Wie schwierig ist es, den Mieter loszuwerden, wenn er Ärger macht?

Ich gehe aber davon aus, dass die WG hier unter einen der Ausnahmetatbestände fällt, vermutlich zumindest unter § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b HeizkostenV.

Theoretisch schon, sicher. Aber was tust Du wenn alles viel teurer wird? Du mußt die Miete versteuern, nicht die BK und die Energie.


Quattro 
Beitragsersteller
 01.02.2022, 17:47

Man kann die Pauschale ja wieder anpassen..