Hi !
Der Postzusteller muß dafür aufkommen. Hatte Deine Nachbarin einen Glückstag würd ich sagen. :)
Hi !
Der Postzusteller muß dafür aufkommen. Hatte Deine Nachbarin einen Glückstag würd ich sagen. :)
Hallo !
Dafür haftet ganz klar die Post bzw. der Zusteller. Er hätte das Paket od. päckchen wieder mitnehmen müßen und einen Zettel in den Kasten werfen müßen entweder wo er es abgegeben hat od. wo man es abholen kann ab dem nächsten Werktag.
L.G