Ohne Grundbucheintrag Anspruch auf Haus?
Freunde von mit bauen gerade eine Haus für sehr viel Geld um. Sie hat das Haus von ihrer Mutter als vorzeitiges Erbe bekommen und nur sie ist im Grundbuch eingetragen. Nun wird das Haus komplett umgebaut und saniert. Er steckt sehr viel Zeit und Geld in den Umbau. Ich habe mich jetzt mal gefragt, wenn sich die beiden trennen würden (sie sind bisher noch nicht verheiratet), ob er überhaupt einen Anspruch auf einen Teil des Hauses hat.
1 Antwort
Ein Recht auf einen Miteigentumsanteils am Hausgrundstück hat der Freund nicht, jedoch einen Anspruch auf Ersatz seiner Leistungen und Aufwendungen, sofern sie von der Freundin = Objekteigentümerin schriftlich anerkannt werden - aus Beweissicherungsgründen schriftlich - . Es muss klar sein, dass es sich eben nicht um eine unentgeltliche Zuwendung handelt. All das schützt natürlich nicht vor einem Verlust bei Vermögensverfall, wenn beispielsweise nach jahrelangen Auseinandersetzungen und Prozessen bei der Freundin nichts mehr zu holen ist. Lösungsvorschlag: Miteigentumsanteil am Grundstück erwerben oder in Höhe der von der Eigentümerin anerkannten Leistungen und Aufwendungen eine sicher rangige vollstreckbare Buch-Grundschuld eintragen lassen mit einer unzweideutigen Sicherungsabrede. Das Paar ist gut beraten, sich an einen Notar zu wenden. Nur eins sollte der Freund, wenn er inaktiv bleibt, nicht: später lamentieren.