Oberkörperfreie Fotos von Minderjährigen (17) bei Fotoshooting strafbar?

5 Antworten

Eine Freundin von mir (17) arbeitet als Model und hatte einen Auftrag für ein Modeshooting.

Und nur diese Fotos waren seitens der Eltern autorisiert - freizügige oben ohne Fotos waren in dieser Erlaubsnis garantiert nicht integriert.

kann man dagegen rechtlich Vorgehen?

ja - können die Eltern.


phoenix124 
Beitragsersteller
 16.09.2023, 16:04

Mein Verständnis nach nicht. Der Vertrag lautet: Model Release

Gegen eine Vergütung (Honorar oder geldwertes Honorar), deren Erhalt hiermit bestätigt wird, und durch die Unterzeichnung dieser Freigabeerklärung (Model-Release) erteile ich dem Fotografen/Filmemacher und dessen Rechtsnachfolgern das ausschließliche Recht, das Aufnahmematerial zu nutzen und zu verwerten, insbesondere es zu lizenzieren und in beliebigen Medien für beliebige Zwecke zu verwenden (ausgenommen sind ausdrücklich diffamierende, rassistische oder pornografische Zwecke); dies schließt unter anderem redaktionelle Zwecke (Print, Online), Socialmedia, Homepages, Ausstellungen, Fotoabzüge (Prints, Poster, Fine Art, etc.) und deren Verkauf sowie Werbung, Werbeaktionen, PR und Marketing für ein Produkt oder eine Dienstleistung sowie Produktverpackungen ein. Ich bin einverstanden, dass das Aufnahmematerial mit anderen Bildern, Text, Grafiken, Film, Audio und audiovisuellen Medien kombiniert, zugeschnitten und verändert wird.

Ich bin damit einverstanden, dass alle Rechte an dem Aufnahmematerial dem Fotografen/Filmemacher und dessen Rechtsnachfolgern ausschließlich übertragen werden. Ich erkenne an und bestätige, dass ich keine weiteren Ansprüche auf zusätzliche Vergütung oder Abrechnung habe, und dass ich keine weiteren Forderungen an den Fotografen/ Filmemacher und/oder dessen Rechtsnachfolger stellen werde. Ich erkenne an und bestätige, dass dieses Release auch für meine Erben und Rechtsnachfolger bindend ist. Ich bin damit einverstanden, dass dieses Release unwiderruflich ist, weltweite Gültigkeit hat und unter Ausschluss des Kollisionsrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt.

Ich erhalte als Model das Recht, die Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung auf der eigenen Homepage sowie Socialmedia-Accounts zu nutzen und zu veröffentlichen. Ebenso erhalte ich das Recht das Aufnahmematerial für private Zwecke zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung/Verwertung bzw. Veränderung, - insbesondere Verfremdung - der Aufnahmen ist ohne Zustimmung des Fotografen/ Filmemachers nicht gestattet. Es wird vereinbart, dass im Falle einer Veröffentlichung durch das Model ein schriftlicher Hinweis auf den Fotografen (© Magnus Contzen und Link auf Homepage und Socialmedia-Account) erfolgt . Das Urheberrecht liegt beim Fotografen/Filmemacher.

Meine persönlichen Daten dürfen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sondern nur soweit notwendig im Zusammenhang mit der Lizenzierung des Aufnahmematerials verwendet werden (z. B. um Forderungen zu verteidigen, Rechte zu schützen). Sie dürfen so lange wie für diesen Zweck nötig aufbewahrt werden; dies schließt eine Weitergabe an Unterlizenznehmer/Rechtsnachfolger des Fotografen/ Filmemachers und eine Verwendung in Ländern mit abweichenden Datenschutz- und Geheimhaltungsbestimmungen ein, wo meine Daten ggf. gespeichert, abgerufen und genutzt werden. Ich versichere hiermit, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin und die für die Unterzeichnung dieses Releases erforderliche volle Geschäftsfähigkeit besitze.

Die Fotos sind nicht strafbar.

Strafbar wäre ggf. die Verwertung.

Den Modefotos haben die Eltern zugestimmt, entsprechend der Vereinbrung.

Als das eigentliche Shooting zu Ende war wollte der Fotograf noch weitere Fotos anfertigen ohne das top.

Also nach dem Vertragsumfang. Diese Aufnahmen sind m. E. so zu werten, als würde sich die 17jährige von ihrem Freund privat fotografieren lassen.

Aber diese Fotos dürfen nicht verwertet werden, außer die 17jährige und ihre Eltern gäben dazu die Einwilligung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Eine 17-Jährige sollte m. E. schon in der Lage sein, "nein" zu sagen, wenn sie so etwas nicht will.

Je nach Art der Fotos -die wir nicht kennen- könnte hier aber durchaus eine Straftat nach § 184c Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 Buchstabe b, Nr. 3 StGB im Raum stehen, im Falle einer entgeltlichen Verbreitung aber in jedem Falle § 201a Abs. 3 StGB.

Eine zivilrechtliche Einwilligung der Betroffenen wäre hinsichtlich ihrer Wirksamkeit separat zu prüfen, dürfte hier aber durchaus wackelig sein. Wäre hinsichtlich der im Raum stehenden Straftaten ohnehin für die grundsätzliche Tatbestandsmäßigkeit unbeachtlich.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Man kann nein sagen ! und sich zur Wehr setzen mit

Ich ziehe mich nicht aus

Die Eltern haben unterschrieben und dann die Minderjährige alleine gelassen ?


phoenix124 
Beitragsersteller
 16.09.2023, 13:09

Ja, da das Shooting in einer anderen Stadt war waren die Eltern nicht mit dabei. Der Fotograf hat versucht das Model zu schmeicheln etc. und sie lange gebeten bis sie ja gesagt hat.

Wenn die Nippel, also die Brüste, mit den Armen bedeckt sind, dann sind das doch auch keine oberkörperfreien Fotos!?!