Unterliege ich der AWV-Meldepflicht wenn ich mittels Wise.com Geld sende?
Hallo allerseits,
meine Situation ist die Folgende: Ich habe als Deutscher einen Brokerage Account in den USA. Von dort aus möchte ich USD auf ein US Konto von Wise.com einzahlen, um anschließend vom belgischen Euro-Konto (ebenfalls Wise.com) auf mein deutsches Girokonto zu transferieren.
Wenn nun der Betrag 12.500 EUR (bzw. Gegenwert) übersteigt muss man ja bei einer Auslandsüberweisung eine Meldung an die Bundesbank machen (§§ 67, 11 AWG). Da ich allerdings den Geldwert nie "grenzüberschreitend" transferiere, sollte ich zumindest von der Meldepflicht ausgenommen sein, da dieser ja bereits Wise.com unterliegt, die ja tatsächlich das Geld wechseln über deren internationale Konten. Ich bewege ja sozusagen das Geld immer nur entsprechend innerhalb der Länder.
Vielen Dank schon mal :)
Zusatzfrage: Sind Zufallsgewinne durch das Währungsrisiko zu versteuern?
1 Antwort
Es gibt hier mindestens einen grenzüberschreitenden Vorgang, nämlich der Transfer vom US-Konto auf das belgische Konto. Hier greifen die EU-Vorgaben für die Meldung von Transaktionen (nicht an die Bundesbank, da das nicht in deutscher Hoheit liegt), was aber bereits Deine Bank vornehmen dürfte.
Gewinne durch Währungskonversionen sind zu versteuern, sofern die Transaktionen innerhalb eines Jahres erfolgen ("Spekulationsfrist") und es um Giro- oder Kreditkartenkonten geht. Liegen verzinsliche Kapitalforderungen oder Wertpapiere zugrunde, so ist dieser Gewinn unabhängig von der Haltedauer zu versteuern.
Die Auffassung des letzten Satzes wurde vom BMF im Mai 2022 festgelegt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Abgeltungsteuer/2022-05-19-einzelfragen-zur-abgeltungsteuer.html