Fotos veröffentlichen?
Also, als ich 16 Jahre alt war habe ich leider unüberlegt Fotos von mir verschickt (mit und ohne Unterwäsche). Und als ich mit dem Typen Streit hatte hat er diese Fotos auf sein Handy geladen. Es ist 3 Jahre ungefähr her aber ich habe bis heute Angst, dass er diese Fotos veröffentlichen könnte. Er ist mittlerweile 20 oder älter, wäre es strafbar wenn er Fotos von mir veröffentlicht als ich noch minderjährig war? Bzw kann man das Kinderp** nennen?
3 Antworten
Der reine Besitz davon wäre vermutlich nicht strafbar, da du ihn die Bilder damals freiwillig überlassen hast (§ 184c Abs. 4 StGB).
Die Weitergabe oder Veröffentlichung der Bilder hingegen ist durchaus strafbar, sofern es sich um Jugendpornographie handelt (§ 184c Abs. 2 StGB).
Ich sehe aber keinen logischen Grund, warum derjenige die Bilder ausrechnet jetzt veröffentlichen sollte.
Eines solltest du dir aber für die Zukunft merken: Leite keine Bilder weiter, von denen du nicht willst, dass sie veröffentlicht werden. Wenn die Bilder einmal im Internet sind, bleiben sie im Internet, egal wie strafbar die Veröffentlichung ist. Das Internet vergiss nicht.
Danke! Und ja ich hab definitiv daraus gelernt.. spätestens als er sie nicht löschen wollte nachdem ich ihn mehrmals drum gebeten habe.
kann man das Kinderp** nennen?
Recht einfach - mit 16 warst Du kein "Kind" mehr, sondern Jugendliche.
ich habe bis heute Angst, dass er diese Fotos veröffentlichen könnte.
mit dieser Angst für Deine Unüberlegtheit wirst Du nun wohl auch weiterhin leben müssen.
Würde man Dich denn heute überhaupt noch erkennen/identifizieren können?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass auf den Fotos mein Gesicht nicht zu sehen war, also wahrscheinlich nicht
Ich habe eben im Internet gelesen, dass es als Jugendpornografie zählt und es strafbar sei sie zu veröffentlichen