nicht eingelöster Scheck - was nun?
Ich habe einer Firma zum Ausgleich einer Forderung schon vor Monaten einen Scheck geschickt. Dieser wurde aber nicht eingelöst. Nach über einem halben Jahr fordert die Firma mich jetzt auf, ihre Forderung samt Verzugszinsen per Überweisung zu bezahlen. Ist das rechtens?
4 Antworten
Scheckzahlung ist keine Erfüllung der Zahlungspflicht, sondern nur Hingabe erfüllungshalber.
Konkret gesprochen: Du bist weiterhin zur Zahlung verpflichtet.
Da Du den Scheck mit Sicherheit nicht per Einschreiben/Rückschein versandt hast kannst Du noch nicht einmal nachweisen, dass der überhaupt angekommen ist.
Es bleiben Dir 3 Sachen zu tun:
1. Den Scheck bei der Bank sperren lassen.
2. Den angemahnten Betrag zahlen.
3. Künftig Scheckzahlung vermeiden.
https://www.anwalt24.de/lexikon/leistung_erfuellungshalber
Das wird gleich am Anfang des Jurastudiums gelehrt.Und sollte auch gelernt werden.
An R.P. hatte ich noch garnicht gedacht. Aber stimmt, irgendwie lustig. Da behaupte mal einer, Juristen hätten keinen Humor.
Doch. Die Firma hat den Erhalt bestätigt, Sie aber nicht eingelöst, und verlangt jetzt auch noch Verzugszinsen, obwohl sie die Schecks längst hätte einlösen oder zurückweisen können.
Hätte können, hat aber nicht. Erfüllt ist erst, wenn der Scheck eingelöst ist.
Wieso stehen Details wie die Eingangsbestätigung nicht schon oben im Sachverhalt?
Tut mir leid, das hatte ich vergessen. Es ändert ja wohl auch nichts am Ergebnis.
Danke für die hilfreiche Antwort.
Ja, das ist rechtens.
Ein Scheck ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern lediglich eine Anweisung an die auf dem Scheck genannte Bank, den auf dem Scheck festgelegten Betrag auszuzahlen (auf die genauen Scheckarten und -unterschiede gehe ich hier nicht ein).
Wenn Du also jemand einen Scheck gibst, dann bleibt die zugrundeliegende Schuld solange bestehen, bis der Scheck eingelöst ist (die Bank den Wert ausgezahlt hat).
Die Gründe, warum die Firma den Scheck nicht eingelöst hat, können vielfältig sein, beginnend von einem Verlust durch die Post bis hin zu einem Verlust innerhalb der Firma.
Schau mal in den Spiegel und frage dann Dein Gegenüber, warum es das Konto nicht regelmässig kontrolliert, denn dann wäre schon längst aufgefallen, dass hier etwas nicht passt. Denn "da ist der Scheck und das wars für micht", das giltet hier nicht.
Einen Scheck einzulösen kostet bei den meisten Banken Gebühren und es fallen weitere Kosten (Porto, Fahrtkosten etc) an. Deshalb wurde der nicht eingelöst.
"Ich habe einer Firma zum Ausgleich einer Forderung schon vor Monaten einen Scheck geschickt" - das ist nur eine Behauptung.
Tatsächlich hast Du einfach nicht gezahlt.
Unverschämtheit! Die Firma hat den Erhalt der Schecks bestätigt. Auf solche Unterstellungen als Antwort kann man wirklich verzichten.
Unverschämt ist es, die Bestätigung im Sachverhalt nicht zu erwähnen.
Was erwartest Du eigentlich hier - eine Antwort die Dir gefällt oder die Wahrheit.
Es bleibt dabei - der Scheck wurde nicht eingelöst, womit Du nicht gezahlt hast.
“Hingabe erfüllungshalber“ - das ist ja ein Begriff, wie aus einem Rosamunde-Pilcher-Roman. Hab ich vorher auch noch nie gehört :-)