Rücklastschrift nach Kontoauflösung?
Ich habe am 14.12.20 per Karte im Getränkemarkt für 12,83 € eingekauft. Am 21.12.20 habe ich bei meiner Bank dieses Konto mit Wirkung zum 23.12.20 aufgelöst. Das restliche Guthaben wurde mir am 23.12.20 auf mein neues Konto überwiesen. Am 03.05.21 erhielt von der Firma Paij Service ein Schreiben, worin sie mich darauf hinweisen, dass meine Bank die Lastschrift des Einkaufes vom 14.12.20 nicht eingelöst hätte. Daher stellen sie folgende Forderungen an mich:
Warenkauf 12,83 €
Rücklastschriftgebühren 8,38 €
Adressermittlungsgebühren 15,00 €
Mahnkosten 12,50 €
Sonstige Kosten 7,98 €
56,69 €
Ich halte die Forderungen (mit Ausnahme Posten Warenkauf) für nicht rechtmäßig bzw völlig überzogen.
Welche Forderungen sind korrekt? Was soll ich Eurer Meinung nach tun?
Bin für jede Hilfe dankbar!
3 Antworten
Hast du damals beim Bezahlen die PIN eingegeben oder einen Beleg unterschrieben?
Bei einer Zahlung mit PIN-Eingabe dürfte so etwas eigentlich gar nicht passieren, und bei Zahlung mit Unterschrift hast du vermutlich mit der Unterschrift die Zustimmung zu dieser Vorgehensweise bei Nichteinlösung und zur Übernahme der entsprechenden Kosten gegeben.
Wirklich fragwürdig scheinen nur die letzten beiden Posten zu sein, aber um wegen rund 20 Euro jetzt noch weitere rechtliche Maßnahmen (wie einen gerichtlichen Mahnbescheid mit anschließendem Widerspruch usw.) zu riskieren oder auch nur weiteren Schriftverkehr zu führen, wäre mir meine Zeit zu schade.
Es geht also eigentlich um 20 Euro Differenz. Meine persönliche Bilanz wäre, diese 20 Euro zusätzlich (also den Gesamtbetrag) einfach zu bezahlen.
Alternative wäre der Empfang einiger folgender Briefe (Inkasso nebst Inkassogebühren, Mahnbescheid, Gerichtskosten etc.).
Eigentlich sollte man ja wissen, dass man bei einem Kontowechsel das alte Konto noch ein paar Monate bestehen lassen sollte, um solche Vorfälle zu vermeiden.
Ich finde die Gebühren auch vergleichsweise noch recht human.
Weist du denn ob es damals abgebucht wurde bzw hast du ein Kontoauszug?
Also die ersten 3 Posten sind nachvollziehbar. Die letzten 2 jedoch nicht. Es gibt eine Rechtsprechung die besagt, dass Mahnkosten nicht höher als die tatsächliche Papier- und Versandkosten sein dürfen.
Und der Posten sonstige Kosten ist schon mal gar nicht rechtskräftig, soll man hier den Donut und den Kaffee des Sachbearbeiters zahlen oder wie?
Der Warenkauf wurde damals nicht abgebucht.
Soll ich also nur die ersten drei Posten überweisen und den anderen beiden schriftlich widersprechen?