Neukundenbonus nach einem Jahr, bei Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung = Einkommen?
Hallo,
da ich die verschiedensten Sachen gelesen hab möchte ich nocheinmal genau nachfragen. Ich bekommen Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung aufstockend. Nun hab ich nach einem Jahr einen Neukundenbonus gutgeschrieben bekommen (72 €), da ich den stromanbieter letztes Jahr gewechselt habe.
Zählt dieser Bonus jetzt als anrechenbares EInkommen?
(ich komme auf Mecklenburg Vorpommern)
Gruß und danke
4 Antworten
Hallo !
Nein. Wem sollte das interessieren. Es ist nur einmalig und du kannst das für den nächsten Abschlag nehmen.
Liebe Grüße
Also ich habe den Bonus auf mein Konto überwiesen bekommen. (ich habe auch keine Nachtspeicheröfen habe gelesen das das auch eine Rolle spieln könnte)
Leider fällt die Überweisung in den 3 Monatszeitraum der Kontoauszüge für den Antrag auf Weiterbewilligung von Grundsicherung. (wie schon vermutet)
Wie ich in meiner Antwort empfehle: Wenn Du zum Amt gehst, um die Kontoauszüge vorzulegen, geh nicht allein hin, sondern mit einem Ämterlotsen / Beistand. - Allgemein sind die Mitarbeiter beim Amt dann korrekter und (falls vorher unfreundlich) freundlicher.
Hallo,
also........wird dieser Bonus in der Endabrechnung für 1 Jahr als Gutschrift abgezogen, dann muss er nicht gemeldet werden.
Wird dieser Bonus dem Kunden bar ausgezahlt/überwiesen, dann muss er gemeldet werden.
(ich komme auch aus Mecklenburg-Vorpommern) ;-))
Gruß !
Möglicherweise stimmt das, vielleicht auch nicht.
Ich würde jedenfalls niemals unaufgefordert meine Stromabrechnungen an die Ämter schicken, denn die Zahlung von Stromrechnungen erfolgt ja aus dem Regelsatz. Das wird auch nicht verlangt.
Allenfalls könnte eine Bonuszahlung zufällig in den Dreimonatszeitraum fallen, für den Kontoauszüge verlangt werden. Aber auch dann kann man m.E. ruhigen Blutes den Nachfragen der Ämter entgegensehen, denn eine Betrugsabsicht kann da wohl kaum unterstellt werden.
Auch ich würde nur das vorlegen, was unbedingt nötig ist - eine Stromrechnung ist es ja nach dem höchstrichterlichen Urteil vor mehreren Jahren nicht mehr.
Übersetze "er" mit "sie":
https://www.youtube.com/watch?v=jABp1MFbiI0
Fragesteller hat ja mit der Gutschrift einen besseren Stromtarif ausgehandelt - ist doch nicht verboten, zeugt eher von guter Intelligenz ‹(•‿•)›
Deine Stromkosten zahlst Du doch wohl aus Deinem Regelsatz. Wenn Du eine Vergünstigung raushandeln konntest, freue Dich. Hier eine Info zu Stromkosten (oftmals findet man leichter die passende Info beim Suchen nach Hartz IV):
Hartz 4 - Wird der Strom vom Jobcenter bezahlt?
https://www.hartz4hilfthartz4.de/strom/
Lies auch die Kommentare darunter.
Und lies auch dies (das trifft auch auf Deine Art von Grundsicherung zu):
ALG I und ALG II gleichzeitig - Darf Strom und Gas Guthaben angerechnet werden
https://www.hartziv.org/forum/thread/11568-alg-i-und-alg-ii-gleichzeitig-darf-strom-und-gas-guthaben-angerechnet-werden/
KdU = Kosten der Unterkunft
In dem Artikel beruft man sich auf dieses Urteil:
Hartz IV - Stromkosten-Guthaben kein Einkommen
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-stromkosten-guthaben-kein-einkommen
Wenn Du also "nur" Deinen allgemeinen Strom bezahlst (nicht Heizkosten, die das Amt zahlte), ist es Dein Geld.
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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch
Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php
und
Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
- Ämterlotsen
- Behördenlotsen
- Behördenbegleiter
- Hartz IV Mitläufer
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.