Zeitraum Vorlage Kontoauszüge bei Sozialamt?

1 Antwort

Also soweit mir bekannt ist, sind immer die Auszüge der letzten drei Monate vorzulegen.

So habe ich es auch hier gefunden:

Die Vorlage der Kontoauszüge darf das Jobcenter bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten verlangen, gleichgültig, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder eine einmalige Leistung handelt (Urteil des BSG vom 19. Februar 2009, B 4 AS 10/08 R [2]).

Auch in Einzelfragen kann die Vorlage von Auszügen erforderlich sein, wenn der Zugang eines Einkommens auf dem Konto zu prüfen ist. 

Eine weitergehende Verpflichtung, Kontoauszüge für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten einzureichen, kann regelmäßig bei selbständigen Leistungsberechtigten bestehen, da diese die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Bewilligungszeitraums (i.d.R. sechs Monate, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II) nachweisen müssen.

https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Datenschutz_in_Jobcentern_und_Arbeitsagenturen