Zeitraum Vorlage Kontoauszüge bei Sozialamt?
Habe vor knapp einem Jahr einen Antrag beim Sozialamt auf Grundsicherung stellen müssen. Wurde vom Jobcenter dazu aufgefordert. Sozialamt hat verlangt Rentenantrag zu stellen, der wurde nun bewiligt - volle Erwerbsminderungsrente befristet auf zwei Jahre.
Nun zur eigentlichen Frage. Für welchen Zeitraum genau kann von mir die Vorlage von Kontoauszügen verlangt werden? Denn den Antrag hatte ich ja schon vor einem Jahr gestellt, die Leistungen vom Jobcenter liefen bis 29.02.2016. Kann von mir verlangt werden, dass ich für ein ganzes Jahr Kontoauszüge vorlegen muss, oder nur die letzten ein bis drei Monate ab heute oder ab Datum der damaligen Antragstellung? War nämlich heute erst da und habe den Rentenbescheid vorgelegt. Ich war davon ausgegangen das Jobcenter sei weiterhin für mich zuständig und hatte auch einen Weiterbewilligungsantrag gestellt.
Und was ich noch merkwürdig fand war, dass sie mir den Zeitraum nicht sagen wollte, sondern sie hat mehrfach gesagt sie schickt mir ein Schreiben per Post zu - wo dann eben der Zeitraum drinsteht. Ist das normal?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
1 Antwort
Also soweit mir bekannt ist, sind immer die Auszüge der letzten drei Monate vorzulegen.
So habe ich es auch hier gefunden:
Die Vorlage der Kontoauszüge darf das Jobcenter bei der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig für einen zurückliegenden Zeitraum von drei Monaten verlangen, gleichgültig, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder eine einmalige Leistung handelt (Urteil des BSG vom 19. Februar 2009, B 4 AS 10/08 R [2]).
Auch in Einzelfragen kann die Vorlage von Auszügen erforderlich sein, wenn der Zugang eines Einkommens auf dem Konto zu prüfen ist.
Eine weitergehende Verpflichtung, Kontoauszüge für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten einzureichen, kann regelmäßig bei selbständigen Leistungsberechtigten bestehen, da diese die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Bewilligungszeitraums (i.d.R. sechs Monate, vgl. § 41 Absatz 1 Satz 4 SGB II) nachweisen müssen.
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Datenschutz_in_Jobcentern_und_Arbeitsagenturen