Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, nicht der Pflegende! Das Pflegegeld soll dazu dienen, dass sich der Pflegebedürftige dafür Pflegeleistungen einkaufen kann, oder Ehrenamtlichen Kosten ersetzen kann. Letztlich wird das Pflegegeld (Barleistung) ohne eine besondere Zweckbindung ausgezahlt. Über seine Verwendung muss nicht Rechenschaft abgelegt werden. Wird statt des Pflegegeldes (auch teilweise) ein Pflegedienst beauftragt, so wird die höhere Sachleistung zur Verfügung gestellt. Ggf. Teilleistungen aus jedem Bereich.
Der Pflegende kann, je nach Pflegeaufwand und Arbeitssituation, ggf. Beiträge zur Rentenversicherung erhalten.
Das laufende Pflegegeld wird nicht angerechnet, wie das bei der Nachzahlung aussieht, kann ich nicht sagen.
Mehr Info: http://www.pflegeverantwortung.de/